Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 365
(PDF, 183 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1828/0389
SCHWEIZ.

SCHWEIZ. 365

nach Zürich, unter dem alt-
schott. Obermeister Caspar
Ott im Zeltweg, verlegt. —
Unter'm 27. Juli 1818 er-
nannte der Grofsmeister der
vereinten Grofsloge in London
, 'Herzog pon Sussex, den
Br. Peter Ludwig von Tavel,
in Bern, zum Provinzial-
grofsmeister des altmaureri-
schen Bundes in Llelvetien
undpatentisirte zugleich die
dortigeLoge: zur Hoffnung,
sich selbst zum altmaureri-
schen Ritus zu installiren;
Welches am 24. Juni 1819
geschah. *) In diesem Jah-

[*) Diese Loge erklärte in ihrem
Circulaie vom 14» Februar
ißio, (m den „Aka-
zienblüthen v. Heldmann" 9
Jahrg. l, S.ioö-iißO nachstehende
als die von ihr zu
befolgenden Grundsätze. —
„Wir huldigen den Pflichten
der ältesten Maurerconstitutio:
nen und erkennen die Maurerei
als eine blofs den höhern rein-
menschlichen Angelegenheiten
gewidmete Anstalt, die , ohne
alle einmischende Beziehung
auf Kirche u. Staat, nicht nur
mit Keinem dieser Institute im
Widerspruche ist, sondern, die
Veredlung des einzelnen Menschen
und der Menschheit im
Ganzen beabsichtigend, vielmehr
die Zwecke beider thä-
tigst befördert. Der ächte Maurer
ist auch ein edler Mensch,
ein aufrichtiger Gottverehrer,
ein guter Bürger. Hierzu erzieht
ihn die Maurerei und bildet
ihn, alle äufsern Zwangsmittel
entbehrend, von Innen
heraus zu Dem, was er in allen
jenen Beziehungen in der Welt
seyn soll. Weder das ausschlief
sli che Eiffenthum einer
bestimmtenKirchen;partei,nöch
in bestimmte politische oder
natürliche Gränzen eingeengt,
ist ihr Spielraum das Universum
, — sie selbst ein Gemeingut

re zählte man 19 Logen in
9 Cantonen der Schweiz*

Vorstehendes ist ein kurzer
Auszug der vom Br. Held*
mann in den am Schlüsse des
Artikels : Lausanne, ange^
führten Werke gelieferten
Nachrichten, welche"in der
Zeitschrift: „Helvetia; herausgegeben
von Joseph Anton
Balthasar, Bibliothekar
und Sch.ulr.athe", (Zürich,
in gr. 8.) Jahrg. 1823, Heft
2, in dem zur Berichtigung
schiefer Urtheile über diesen
Gegenstand in französ»
Blättern entworfenen Aufsatze
: FMrei in der
Schweiz/' (S. 311-345,) auf
den SS. 314-323*, wieder
abgedruckt stehen. Die
neuesten enthält die alten-
burgerZeitschrift für Freimaurerei
", B. 1, H. 4, S.
477, in Folgendem, — '

„Durch einen am 29, April
1322 abgeschlossenen Vertrag
löseten sich der Grand Orient zu
Lausanne und die englische Pr c-
vinzialgrofsloge zu Bern auf
und constituirten dagegen in
Bein, unter dem Namen: gro~
fse Landesloge der Schweiz, eider
ganzen Menschheit, — deren
einstige Vollendung in allen
ihren Verhältnissen ihre
höchste Tendenz. Jeder rechtliche
Mann, der, über das alltägliche
Niedere sich erhebend,
sich zu untrem geselligen Streben
mit uns verbinden will,
findet, ohneRücksicht auf Stand,
Vaterland und Glauben, Aufnahme
in unsren Bruderkreis;
3 e d erat aufri chtigen Maurer,
welchem Systeme er auch angehöre
, öffnen sich die Pforten;
nüsres Tempels."]


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