Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-3
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (N bis Z)
Seite: 552
(PDF, 183 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1828/0576
552 URKUNDE;

URKUNDE.

als ob wir zu * dem Zwecke:
gleichsam eite Mitglieder (ad-
scriptij dieses Ordens, seine Gü-
ther und Besitzungen (dominia)
wieder zu erlangen, u. den Tod
des letzten diesem Orden vorgesetzten
Grofsmeisters an, deiy
Nachkommen,derjenigen Koni«?
ge und Fürsten,,die» dieses Verbrechens
schuldig und Urheber
der Vernichtung jenes Ordens
gewesen sind', zu rächen, fest
verbunden (devincti) u, verschwor
ren wären, auch in dieser Absicht
damit umgingen, Spaltungen in
der Kirche, in den weltl.Reichen
iL Landen (domina tio n ibus)
aber Verwirrung und Aufruhr,
zu stiften" u. ^-yw s;

S. 312, Z. 11 lies: und*/072
dieser entworfenen u. verfafsten
Credacta ätque exaratä) Darstellung
jedem Capitel oder jeder
Hütte (singulis cönclavibus vel
mansionibus J unsrer Gesellschaft
ein von uns unterschriebe'
nes und besiegeltes Exemplar (ex-
emplar) zuzustellen um ihnen,
zum beständigen Andenken, diesen
von uns erneuerten Vertrag
(pactum) und die unwandelbare
Lauterkeit unserer Zwecke
(deque intacta propositi Integrität
e) zu gewährleisten!

S. 515, Z. 5 ff., 1.: u. in der Folge
sich selbst aufrecht und unverletzt
zu erhalten, nichtsdestoweniger
m besseren Zeiten u. bei
geeignetem Umständen von die'
sein Briefe, wenn auch nicht alle,
doch wenigstens das eine oder
das andere Exemplar übrig bliebe
!

S. 314» 2, statt: bei unserm
all er heiligsten Glauben, lies ; bei
unserm heiligsten Gelübde {per
sanctissimam fidem) J

S. 515 , Z. 1-3, lies: der Orden
der zum Dienste des heil. Johannes
geweihet en {S. Joannis
sacris adscriptorum) Bf üderFrei-
maurer 1

S. 316, Z. 7 f., statt: griechischen
, lies: christlichen (christi-
anae) Sittenlehre!

S. 317, Z. 19 f., statt: gesammelt
ujid auserwählt, lies gewählt
u. aufgenommen(collegisse atque
cooptasse) !

S. 317, Z. 21, statt: nicht auserwählten
, lies: die übrigen aus*
gewählten, nicht aber aufgenommenen
(caeteri collecti, non vero
cooptati) !

S. 320, Z. 2, vor : Untßrah-
theilujigen, setze hinzu: Benennungen
und !

S. 322, Z. 1-14» ües; Nach
Vorstehendem, was wir aus einer
Sgmmlung (cpngerie) der äl-
testenPergamenschriften des Ordens
u. seiner JProtocolle (char-
tarum) entnommen (collatis )
und, mit Genehmigung unsres
Patriarchen, mit den heiligen
Urkunden {sanciis cum documcn-
tisj, die künftig dem Vorsitzenden
(praesidis) und seinen Nachfolgern
, zur gewissenhaften Aufbewahrung
f fidei), anvertraut
werden, sorgfältig verglichen
haben, setzen fest (statuimus)
u. verordnen wir, in Kra ft (mu-
n,iti) der Genehmigung des gedachten
erlauchtesten (illustris-
simi^ Patriarchen: Die Regie-
xung (regimen) unsrer Gesellschaft
u. die Art und Weise, wie
dieStralen des feurigen (igneae)
Lichtes den erleuchteten,(illumi-
natos) Brüdern, sowie auch der
profanen Welt, mitgetheilt und
weiter verbreitet werden sollen,
ist Sache der höchsten auserwählten
Meister (sunt penes summos
electos magistros) !

S. 322, Z. 16, statt: Grossen,
lies : Genossen (socii) \

S. 323, Z. 19, statt: der Väter,
lies : jener Brüder l

S. 385, Z. 6, nach: 'Profanen,
setze hinzu: oder derin der Duu-
kalkeit JVandelnden (vel öbscuro-
ru/n) 1


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