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638 YORK. YORK.
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Iiatte und aus Liebe xut Sacke obige Vorschrift beobachtet und
sich dafür verwendete, dafs ein beibehalten, " "
Freibrief erlassen werden roöch- „ Die nach diesem Plane einte
, mit der Befugnifs, all jähr- gerichtete Grofsloge vort ganx
lieh eine Versammlung inner- England erkannte keine höhere,
jbalb der Grenzen des englischen keine über ihr stehen wollende,
Gebiets, wo es ihm selbst be- an,huldigtekeineründ existixte
Hebte, zu halten, die Spatuten blofs in Gemäfsheit ihrer eignen
jeu verbessern und die in den Verfassung* sie gab Andern Re-
Zweigen der J&unft vorgefalle- glements, Certificate u. w.*) *«
nen Übertretungen unter sich r„ Einer älten Tradition zuSelbst
beizulegen. Dahinter folge, hielt K. Edwin seine ju-
einst zu York eine VerSamm- ^endliche Höge in dem unteT-
lung, creirte" [nahm auf] „Mau- irdischen Gewölbe unteT dem
rer, gab ihnen ihreVerrichtun- Chofe der Cathedrale von York,
gen " twiefs ihnen ihre V. an — Heeses Gerüqht erhält durch dio
gave them tkeir cÄarges], „un- Meinung mehrer Maurer noch
terrichtete sie in den maureri- gröfsere Wahrscheinlichkeit5
sehen Gebräuchen und verord- indem dieselben annehmen, dafa
http, dafs man bei dieser Vor- gewisse sichtbare Zeichen an
fccbrlft zu allen Zeiten beharren den Säulen, welche das Gewölbe
•olle. Er bewilligte ihnen end- tragen, unfehlbar auf die Hand»
lieh auch den Freibrief und die habung dieses alten Gebrauches
Befugnifs, sich daselbst alljähr- hindeuten. Item sey indeft, wie
lieh zu vereinigen, und befahl, ihm wolle: so ist doch soviel
dafs die Versammlung von Kö- gewifs, dafs vor nicht gar lan-
nigen zu Königen dirigirt wer- genjahren mehre sehr achtung-
Nden solle. Nachdem aber diese wertlie Maurerbruder zur Ehre
Versammlung zusammenge- und zum Andenken M£tmti>$9 des
Rommen war, " [AU xiber diese grossen Schutzpatrons u. Grün-
r. katl/aKd,] „ da erhob sich ders der \ Maurerordnung zu
eine Stimme (they made a cry), York, an derselben Stelle eine
daß alle Maurer, sowol^ alte, Loge im dritten Grade gehalten
als Jimge, alle und jede in ihren haben. **
Händen befindlichen Schriften „Unter den Urkunden u. Per-
pdex Auslegungen der Verricli- ganrenen, welche diese Loge
Wngen, wie sie früher in die- Besitzt, ist ein sehr altes Masern
oder einem andern Lande nuscript über Maurerei befind«
je bekannt gewesen^ ausliefern lieh, welches bei der Demoli-
möehten und, wenn sie gesamm- rung des Schlosses zu Ponte*
Iet i|hd geprüft wären, alsdann fract im J. 1649 gefunden und
in's'Französische, Griechische, von dem berühmten Antiquar
Englische n, einige andere Spra- und Geschichtschreiber Yorks,
chen übergetragen und zu einem Drahe, der Loge geschenkt wor-
Buche vereinigt werden sollten, den war. Um das J. 1737 wur-
um sie vorlesen uuderklärenzu -
können, wann je ein Maurer „*) Die in London bestehende
aufgenommen u. ihm seine Ver- &roJ$£ße von England (Queen's
-*i rKrnn o- rn o-i»th pilt würde Von Head Tavern, ^Holborn) erhielt
xicütungzugeuiipntwurae. von im j 1799 Verfassung von
dieser Zeit an bis auf die gegen- York; und ihr Sprengel um-
wärtige, (als Dieses geschrie- schlierst blofs den Theil von
ben wurd*,) haben die Maurer z&ligt« ch V°m FLusse
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