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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/lewis1861/0011
I.

Die Freimaurerei unter Kaiser Karl VI. und der
Kaiserin Maria Theresia (1711 — 1780).

Es liegen keine geschichtlichen Belege vor, class die
Maurerei vor Karl VI. in Oesterreich in den ungarischen und
deut sehen Erbstaaten bestanden habe. Gleichwohl kann wohl
kaum daran gezweifelt werden, da bekannt ist, dass sie in
den österreichischen Niederlanden, vorzüglich in Brabant
und Flandern Fuss gefasst hatte, indem der Kaiser sich veranlasst
sah, auf Andringen der dortigen Geistlichkeit und der
Stände sie im Jahre 1736 zu unterdrücken.

Gleiche Versuche, die in Wien bei dem Kaiser gemacht
wurden, um ein gleiches Verbot in Betreff der Logen in den
übrigen Erbstaaten von ihm zu erlangen, blieben ohne Erfolg
, was vermuthlich dem Umstände zugeschrieben werden
muss, dass einflussreiche Personen sich am kaiserlichen Hofe
befanden, die den Bund beschützten.

Dieser Schutz war so mächtig, dass selbst die Bannbulle
vom 27. April 1738, welche Papst Clemens XII. gegen die
Freimaurerei erliess, worin er sie mit Gefängniss, Confis-
cation der Güter, Verbannung und selbst mit der Todesstrafe
bedrohte, in Wien nicht öffentlich bekannt gemacht wurde,
und keine andere Folge hatte, als das Verbot der Freimaurerei
in den österreichischen Niederlanden aufrecht zu erhalten.

Es unterliegt nicht dem mindesten Zweifel, dass am
Hofe Karl's VI., der einer der besten und aufgeklärtesten


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