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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/lewis1861/0056
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Breslau und an die grosse Landesloge von Deutschland zu
Berlin wendete, worauf ihm die Bewilligung ertheilt wurde,
die besagte Wiener Loge zum heiligen Joseph reactiviren zu
dürfen, doch nur unter der Bedingung, wenn die Staatsbehörde
dazu ihre Bewilligung gebe.

In Folge dessen wandte sich Doctor Lewis mittelst Einschreiten
an den Minister des Innerii t den Freiherrn von
Doblhoff, vpn welchem er unterm 2. September 1848,
Nr. 2436/M. J., ein bewilligendes Antwort-Schreiben erhielt.
(Siehe Beilage Nr. I.)

Da hierdurch der Eröffnung der Loge von Seite der
österreichischen Regierung kein Hinderniss in den Weg trat,
und dadurch zugleich die Bedingung erfüllt war, welche die
grosse Landesloge zur "Wieder - Eröffnung der hiesigen St.
Josephs-Loge gemacht hatte, so wurde der Provinzial-Gross-
meister von Schlesien mit der Wieder-Eröffnung dieser Tochter-
Loge beauftragt (Beilage Nr. IL), und in Folge dessen
setzte der Provinzial - Grossmeister Professor Dr. J. K.
(siehe Anhang), ein in der gelehrten Welt verehrter Mann,
ein Mann, dessen erklärte Humanität eine eigentümliche
Anziehungskraft hat, in Gegenwart mehrerer schlesischer
Maurer und königlicher Officiere, nämlich der Brüder N. N.,
nach dem vorgeschriebenen Ritus die Reactiviriung der Loge
zum heiligen Joseph in Wien in's Werk.

Die Feierlichkeit fand am 5. October 1848 im Graf
d'Harnancourt'schen Hause (Nr. 76) in der Teinfaltstrasse um
7 Uhr Abends Statt.

Nach Beendigung der Ceremonie wurde im Gasthause
„zum Fischhofu nächst dem hohen Markte in einem eigens
dazu gemietheten Zimmer des ersten Stockwerkes ein festliches
Brudermahl gehalten.

Von mehreren deutschen Logen waren bei dieser Feier
Beglückwünschungsschreiben eingelangt.

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