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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/lewis1861/0059
Beilagen.

Beilage I.

Bescheid des Ministers Doblhoff.

Ueber Ihr Ansuchen vom 30. v.M. um Bewilligung, dass
die bereits früher in Wien bestandene und nun wieder in das
Leben gerufene Freimaurer-Loge zum heiligen Joseph fortbestehen
dürfe, habe ich die Ehre Ihnen zu bemerken, dass ich
mich bei dem Umfange, in welchem das freie Vereins- und
Associations-Recht allgemein anerkannt wurde, nicht berufen
fühle, eine besondere Genehmigung hiezu zu ertheilen, zumal
ich von der Voraussetzung ausgehe, dass diese Verbrüderung
staatsgefährlichen Zwecken wohl eher entgegenwirken, als dieselben
begünstigen werde.- Das Attest der grossen Landesloge
der Freimaurer-Loge in Deutschland sehliesse ich zurück.

Wien, am 2. September 1848.

Doblhoff m. p.

Beilage II.

Attest.

Die unterzeichneten Vorsteher der grossen Landesloge
der Freimaurer in Deutschland bescheinigen hierdurch, dass
dem Professor an der k. k. Ingenieur-Akademie zu Wien,
Herrn Doctor L. Lewis, ordensgesetzlich gestattet worden ist,
im Vereine mit gl eichgesinnten edlen Männern, die Reactivirung
der in den Jahren 1771 bis 1794 unter Constitution der hiesigen
grossen Landesloge der Freimaurer von -Deutschland zu
Wien bestandenen, seitdem aber, in schuldiger Beachtung


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