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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1956-02/0009
Die Markgrafschaft

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in Sicherheit. Auch Deserteure fanden
Zuflucht, ohne ausgeliefert zu
werden, bis unter den Bauern des
Bistums jenseits des Rheines Unruhen
ausbrachen und der Landesherr
als Fürstbischof des Deutschen
Reiches sich genötigt sah, den
Schutz Ludwigs XV. von Frankreich
in Anspruch zu nehmen. Auf
dessen Rat kam es bald darauf
zur Aufstellung einer bischöflichen
Schweizerkompagnie für Frankreich
, und ehe der Bischof sich
dessen recht bewußt war, wurde
daraus ein ganzes Regiment, für
welches der König ebenso rasch
eine Verwendung fand, nämlich in
seinen Auseinandersetzungen mit
England während des Siebenjährigen
Krieges. So kam es, daß in
den Jahren 1758 bis 1792 die Namen
von über 150 wehrhaften Männern
aus der Obervogtei Schlien-
gen genannt sind, welche in französischen
Diensten auf verschiedenen
Schlachtfeldern Mitteleuropas
kämpften.

Der Rückzug des Generals Mo-
reau im Verlauf des Gefechtes
zwischen Bürgeln und Schliengen
führte darüber hinaus noch dazu,
daß das Dorf selber unter den vielen Schlachtorten
auf dem Are de Triomphe in Paris zu
lesen ist und damit für alle Zeiten in die französische
Kriegsgeschichte Eingang gefunden hat.

Waren in diesen Zeiten die Kriegssteuern
recht erheblich, so war im allgemeinen der
Bischof gegen seine Untergebenen nur nachsichtig
. Die allermeisten waren schon seit Jahren
frei. Die wenigen noch vorhandenen Leibeigenen
zahlten den Leibschilling, Männer drei, Frauen
zwei im Jahr, jede Haushaltung anstatt des jährlichen
Fasnachtshuhns weitere fünf Schillinge.
Der „Todfall" wurde nicht mehr erhoben. Wie

Poesie des Ackers

Holzschnitt von Rudolf Warnecke

die Freien hatten auch die Leibeigenen für die
Gemeinde und Herrschaft Frondienste zu leisten,
vor allem bei Anlage und Ausbesserung von
Straßen und Brücken. Der Ortsvogt mit je zwei
Geschworenen und Waisenräten war verantwortlich
für die Durchführung der landesherrlichen
Anordnungen, die kleineren Strafsachen, sowie
das Gemeindevermögen. Über dem Landvogt
stand das fürstbischöfliche Hofratskollegium.
Dieses hatte auch die schweren Strafsachen zu
entscheiden. An der alten Landstraße auf dem
Schliengener Berg stand der Galgen.

(Schluß folgt.)

2lu6 einer alten Ranbecnec T^öpfeetoerrTtatt

So oft ich, nach jahrelangem Fernsein, wieder
in Kandern durch die Hauptstraße in die
„Oberstadt" gehe, bleibe ich oberhalb des Forsthauses
„am Bach" stehen. Dort fehlt mir etwas.
Am Haus des Malermeisters Schleith ist es leer.
Das hohe Schaufenster links der Haustüre hat
Vorhänge statt der bunten Vielfalt der Kander-
ner Töpferwaren, die einst, als noch das Schild
„Johann Adam Fritz, Hafnermeister" über der
Haustüre hing, von dem Jahrhunderte in Kandern
beheimateten Handwerk zeugten. Am Bach
gegenüber liegen nicht mehr auf zweifachen
Stangengestellen die Reihen der langen, schmalen
Bretter, auf denen alle möglichen rohen
Geschirre in der Sonne trockneten. Es fehlt mir
sehr, weil ich in jener Werkstatt „daheim" war
und gar viele Male auf der Drehscheibe einen
Erdkloß mißhandelte, höhlen, ziehen und formen

wollte, und immer nur Mißgebilde herausbrachte.
Aber „gemalt" habe ich oft mit dem „Fritze-
Müetterli" und dem Marieli, wenn auch das
Malhörnchen zuerst nicht immer wollte, wie es
sollte.

Beim Brunnen im Hof war ein

großes Loch

In Fritze Hafners Hof, beim Brunnen, war
ein großes Loch, in das der rohe Ton geworfen
wurde. Mit viel Wasser Übergossen, wurde er mit
Stangen gerührt, bis die anhaftenden Steinchen
sich lösten. Dann wurde die Masse durch ein
Sieb in die „Schlämme" gegossen, wo sie liegen
blieb, bis der reine Ton sich gesetzt hatte und
das Wasser oben abgeschöpft werden konnte.
Den geschlämmten Ton ließ man abtrocknen bis
er abgestochen werden konnte. In riesigen, un-


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