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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1967-02/0007
doch davon sollten die Straßen von Buchen über
Heidelberg, Mannheim, Freiburg bis zum Boderi-
see hinauf unterhalten werden „und die darauf
vorkommenden Brücken, wovon einige zum Einstürzen
baufällig sind." Ebenso war davon „die
Herstellung einiger ohne Gefahr für die Passage
nicht verschieblichen Neubauten" zu bestreiten.
Von all dem Geld blieben für das Neuenburger
Zugemäch nur 1077 fl übrig. Am 6.1. 1823 geht
dieser Bericht von der „dringenden Notwendigkeit
" der Arbeiten zum Vortrag an das Staatsministerium
. Dieses lehnt den Antrag um Vorschuß
ab und erklärt, dem Wasser- und Straßenbau
nicht mehr als seine Etatssumme von
600 000 fl bezahlen zu können. „Wenn daher der
zu Neuenburg vorzunehmende Rheinbau noch
dringender ist als andere Arbeiten, so sind soviel
solcher zurückzustellen, als zur Bezahlung des
ersteren erforderlich sind."

Tulla gab sich noch nicht geschlagen, sondern
rechnete vor, daß aus zurückliegenden Jahren
323 181 fl Etatsreste nied er geschlagen worden
waren. Er versichert, daß er nichts unversucht
lassen werde, den Auftrag durchzuführen, aber
die Vermutung nicht unterdrücken könne, daß
es am Ende doch unumgänglich nötig werden
dürfte, „einen Teil der erloschen erklärten Etatsreste
ins Leben zurückzurufen."

Durch weitere Einsparungen werden am 18. II.
6798 fl der Wasserbaukasse Müllheim zugewiesen
. Außerdem hatte die Kasse noch einen Übertrag
-Etat von insgesamt 19 089 fl zu erhalten. Da
das Städtchen Neuenburg heute noch steht, ist anzunehmen
, daß die Mittel für die Wiederherstellung
des Zugemächs doch noch aufgebracht wurden
. Es fehlen jede weitere Angaben hierüber.

Das nächste Schriftstück trägt das Datum des
26. März 1827. Es berichtet von einer Beschädigung
desselben Zugemächs durch „den letzthin
stattgehabten Eisgang auf dem Oberrhein." Es
ist wiederum der linke Flügel des Bauwerkes,
welcher „als Folge der auf natürlichem Wege
eingetretenen Auflösung der Holzmasse, woraus
dieser Bau konstruiert war, durchbrochen worden
." Da die Zeit der Sommerfluten des Rheins
nicht mehr so fern war, bestand für Neuenburg
neuerdings eine sehr bedenkliche Lage. 30 000
Faschinen und 1000 Klafter Steine wurden zur
Abhilfe benötigt. Die Gesamtkosten sollten sich
auf 30 000 fl belaufen. Die Finanzierung der
Arbeiten ging diesesmal ohne große Schwierigkeiten
vor sich. Der Rhein verschlang unerhörte
Summen.

Am 8. April 1829 legte die Oberdirektion des
Wasser- und Straßenbaues dem Innenministerium
die Meldung von einem schweren Unglücksfall
vor:

„Nach einem Bericht der Wasser- und Straßenbau
-Inspektion Lörrach v. 4. d. Mts. ist ein
Teil des Baus am Blansinger Sporn bei Neuenburg
, welchem schon mehrere Tage Gefahr
drohte, trotz aller gemachten Anstrengung zu
seiner Erhaltung am 3. d. Mts. wegen starker
Unterspülung plötzlich und ohne daß es nur ge-

Winterwendi ufem Wald (im HQchschwarzwald)

's Gras isch no vo Schnee un Chälti blaigget,
d'Heidelbeerigstüüdli fiin un zart,
warte, wo der schwarzbraun Bode waiket,
öb ächt scho ne Trieb dur's durefahrt.

's Mies im Wald inn trutzt e jedem Wetter,
grüeni Polster glänze wie Smaragd.
Wo n i so am Hang der Berg uf chletter,
hets mi näume wie ne Heimweh packt.

Farrchrutwedel tüen im Windhuuch gagle,
's goht e truurig un eitönig Lied
über sperrig Gsöm un dorti Agle —
Merkschs chuhm, as der Früehlig bal iizieht.

's isch cha sy e gheimnisvoller Webe

in de Tannest, wo di pfiilt un müeiht —

Warte chönne mueß me n ebe:

Ruuchi Welt will Zyt ha, bis si blüeiht!

Hedwig Salm

ahnet werden konnte, vom Lande abgebrochen
und einige 20 Fuß vom Ufer in die vor dem Bau
verfindliche Tiefe versunken. Dabei wurden
mehrere Arbeiter und ein Kiesfuhrmann mit Wagen
und Pferde in den Strom geworfen, die Menschen
jedoch alle glücklich gerettet, und nur der
Wagen samt Pferden blieb verloren. Die Wsisser-
und Straßenbau - Inspektion Lörrach empfiehlt
nun den Inhaber der letzteren, einen armen
Neuenburger Bürger, zu einer Entschädigung aus
der* Flußbau-Kasse und legte uns zu diesem
Zwecke beifolgende gerichtliche Taxation vor.

„ . . . wir bitten um die Ermächtigung, dem.
Johann Nepomuk Müller für seinen beim Rheinbaugeschäft
durch Unglück gehabten Schaden
eine verhältnismäßige Vergütung aus der Flußbau
-Kasse verabfolgen zu dürfen und werden,
da wir die Taxation ad 300 fl etwas zu hoch halten
, diese Vergütung noch näher ermitteln."*

Karlsruhe war der Ansicht, Müller überhaupt
keine Entschädigung zu schulden von Rechts wegen
, da er im Lohnvertrag gestanden habe, somit
also auf eigene Gefahr gefahren sei. Die
ihm gewährte Vergütung von 200 fl müs^e als
eine freiwillige Unterstützung angesehen werden.

Am 18. August 1831 reichte Johann Nepomuk
Müller dem Staatsministerium ein-Bittgesuch ein.
Er schildert den Unglücksfall sehr dramatisch:

„ . .. daß bei einer Fuhr von Materialien auf
den sogenannten Blansinger Sparren auf diesem
durch das Hineinsinken des Terrains meine zwei
Pferde nebst dem Wagen in den Fluten des
Rheins verschwunden sind, in welchen auch mein
Knecht mit den Pferden und Wagen geraten*
dieser aber durch augenblickliche Hilfe wieder
von seinem Tode gerettet worden ist."

Auf zehn langen Seiten kämpft er gegen den
Standpunkt der Oberdirektion, daß er „Vorteile
von der Saatzeit genossen habe und nun auch
die allenfällsigen Nachteile derselben tragen
müsse." Er beweist durch ein Schreiben des
Rheinbauaufsehers Schmidt von Nbg., daß er zu
diesen Arbeiten gezwungen worden sei. Er ver-

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