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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1967-02/0009
Basler Tambouren Aufn. Alfred Dietz, Weil a. Rh.

major, eine * überlebensgroße Figur, prächtig
kostümiert. Mancher Tambourmajor gibt über
2000,— sfr. für sein Kostüm aus. Von den farbenfroh
gestalteten Wagen fliegen die „Zettel"
(„Zeedel"), auch als Schnitzelbänke bekannt, das
sind die langen Papierstreifen, auf denen in
Versform begangene Dummheiten, die Sünden
mancher bekannten Basler Persönlichkeit, dem
Gespött der Stadt ausgesetzt werden. Die
Schnitzelbank ist das Ventil für den spottlustigen
Basler, dessen Spott zischend, aber geistreich entweicht
. Der Abend gehört dann ganz den gesungenen
Schnitzelbänken in den Lokalen.

Die Fasnacht währt aber drei Tage. So gehört
der Dienstag ganz den „Buebe-Zigli", die mit
ihren Leiterwägelchen durch die Straßen der
Stadt ziehen. Sie sind die zukünftigen „Beppis".
Neuerdings ziehen am Dienstagabend über 50
„Guggemusige" lärmend durch die Straßen. Eine
„Guggemusig" ist eine Musikkapelle, bei der jeder
ein anderes Kostüm und .eine andere Larve
trägt und die zu spielende Melodie auf seine Art
spielt. Mit Musikinstrumenten ältester Bauart,
Pfannendeckeln etc. spielen sie so laut, aber auch
so falsch als möglich.

Am Montag- und Mittwochnachmittag schließen
und ruhen die Geschäfte, denn alle Basler
sind am Umzug (wenn sie sich nicht einige Tage
Winterurlaub gönnen!), während sie sich am
Dienstag im Geschäft ausruhen, denn sie sind ja
Tag und Nacht auf den Beinen, bis am Donnerstag
der graue Alltag wieder beginnt. Wenn der
Zeiger die Morgenstunde kündet und das Dämmerlicht
sich leise über die Masken schleicht, ergreift
der Basler seine Trommel und verläßt den
Platz:

„Fasnachtsdonnschtig — graue Moorge,
uspumpt uff der letschti Gnopf,
Und dr Alldag mit de Sorge
laschtet schwär uff Härz und Kopf.
Drummle, dTyffe sin verschwunde,
aglegt wird dr alti Zopf.
Geschtert Keenig unumwunde,
Hit-en-arme-n-Ärdedropf!"

Fr. Kuhn, Lörrach:

Fischingen ist eine der wenigen Gemeinden
im altbesiedelten Gebiet des Oberrheines und
der Vorberge des Schwarzwaldes, von denen bis
jetzt keinerlei vor- oder frühgeschichtliche Funde
bekannt sind. Zu einem Teil erklärt sich dieser
Mangel daraus, daß die Gemarkung von Fischingen
verhältnismäßig klein ist und zum andern,
daß es sich dabei vorwiegend um Hanglagen
handelt, die mit Reben bepflanzt sind. Zu den
natürlichen Bodenumlagerungen, die sich aus
den Niederschlägen und anderen Einwirkungen
ergaben, kommt dann noch, daß die Weinberge
seit mehr als 1200 Jahren bestehen und in dieser
Zeitspanne Jahr für Jahr gehackt werden. Sie-
delungsstellen, Gräber und Funde werden dabei
abgetragen oder geraten durch Überdeckung tief
in den Untergrund.

Trotz dieser ungünstigen Voraussetzungen
sollte man Streufunde erwarten. Wenn solche bis
jetzt gänzlich fehlen, dann ist mangelnde Aufmerksamkeit
daran schuld.

Die vorliegende Abhandlung soll zeigen, daß
auch in solchen anscheinend hoffnungslosen Fällen
bei einer gründlichen und allseitigen Untersuchung
bemerkenswerte Ergebnisse erwartet
werden können.

Die römischen Siedelungen
i n d e r U m g e b u n g

Es ist sicher, daß römischer Staatsbesitz und
Gutshöfe auf der linken Rheinseite im 5. Jahrhundert
von den merowingischen Königen übernommen
worden sind und daß solche Latifundien
auch in den Besitz von fränkischen Grundherren
übergingen. So war es möglich, daß sich die
Grenzen dieser Ländereien erhalten haben und
auch in unserer Zeit noch erkennbar sind.

Ganz anders entwickelten sich die Verhältnisse
rechts des Rheines. Es ist undenkbar, daß
römischer Besitz geschlossen die Alemannenstürme
überdauert hat. Indes mag diese Regel
einige Ausnahmen haben. Es ist anzunehmen,
daß die Römer zwischen den Jahren 260 und 400,
— wenn sie militärisch erstarkt waren und die
Alemannen in ihrem eigenen Land angriffen —,
sich in besonderen Fällen rechts des Rheines für
längere oder kürzere Zeit wieder festsetzten.
Dies mag auch für Kirchen gelten, wo am Bergrain
und am Kapfrain umfangreiche römische
Baureste im Boden stecken und wo die Römer
nach dem Fall des Limes sich durch Errichtung
einer Abschnittsbefestigung mit Mauer und tie-

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