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Markgräfler Jahrbuch
3.1954
Seite: 68
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so sein Territorium zu erweitern, schlugen fehl, obwohl es mehrere Male verhandelte
, mit einer Geldsumme das Land käuflich zu erwerben. Erst 1520 gab es
diese Versuche auf. Dagegen wurden 1513 Bettingen, 1522 Riehen und erst 1640
Kleinhüningen im Tausch mit den Untertanen und Leibeigenen der Markgrafen
baselisch.

Erst im Westfälischen Frieden von Münster und Osnabrück im Jahre 1648
wurde die Schweiz ganz aus dem Reichsverband gelöst und selbständig. Dasselbe
geschah damals auch mit dem Mündungsgebiet des Rheins: die Niederlande wurden
frei, beide mit französischer Hilfe. Da nun die Flanken gesichert waren,
konnte der Vormarsch Frankreichs zum Rhein beginnen. Er setzte ein mit den
3 Invasionen Ludwigs XIV. von 1667 bis 1714.

Eine Heirat mit Hindernissen
Eine Geschichte aus Kandern aus den Jahren 1848/49

Von Albert Eisele

Es sind erst 100 Jahre her, seit sich diese Geschichte zugetragen hat. Und es
wäre eine ganz einfache Liebesgeschichte von dem jungen Bäcker, der in der
Fremde nicht nur ein Geschäft anfangen, sondern auch das Mädchen seiner Wahl
heiraten konnte. Aber die politischen Verhältnisse jener Zeit erschwerten die einfache
Herzensangelegenheit. Und so entstand ein Aktenband von erheblicher Stärke
, der uns einen Blick tun läßt hinter die Kulissen. Dabei kommt uns manches
heute so viel bekannter vor, weil wir ähnliche Dinge ja auch miterlebt haben.

Dem Schultheißen Vollmer von Gamelshausen im Oberamt Göppingen in Württemberg
wurde 1819 ein Sohn geboren und auf den Namen Johann Michael getauft.
Nach seiner Schulentlassung erlernte der Junge das Bäckerhandwerk und zog dann
nach gutem altem Brauch in die Fremde. In Kandern fand er bei dem Bäckermeister
Spohn Arbeit. Zwölf Jahre hielt es ihn hier. Als sein Meister starb, schien ihm die
Gelegenheit günstig, sich in Kandern seßhaft zu machen. Eine Hausfrau hatte er
auch in Aussicht, eine Tochter des hiesigen Färbermeisters Johann Jakob Gerber.
Er sah deshalb keine Hindernisse, als er im Frühjahr 1851 den Antrag stellte, ihm
das Ortsbürgerrecht und das badische Staatsbürgerrecht zu verleihen. Zumal er
die Herren vom Rathaus kannte und annehmen konnte, man mache ihm keine
Schwierigkeiten. Der Gemeinderat schilderte ihn auch als fleißigen, sittlichen jungen
Mann. „Was das Benehmen während der Revolution betrifft, so kann demselben
nicht das gleiche Lob erteilt werden, da Vollmer zur ungesetzlichen Partei
gehalten hat. Jedoch sind keine Handlungen bekannt, die denselben kompromittieren
oder in welchen derselbe einen Bürger beleidigte." Damit war der Aufsichtsbehörde
ein Wink gegeben worden — vielleicht ohne etwas Böses dabei zu
denken —, den das Bezirksamt in seinem Bericht an die Regierung sofort herausgriff
und die Bemerkung anknüpfte, daß „wir es nicht für klug halten, wenn
diese Partei in unserm Lande noch durch staatsbürgerliche Annahme von Ausländern
vermehrt würde". Daß daraufhin die Regierung den Antrag ablehnte, war
selbstverständlich.

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