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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
13.1951, Heft 2.1951
Seite: 61
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Gewalt des Bischofs noch bedeutend erweiterten. Sie kamen, wie schon ein
großer Teil von Grund und Boden, fast ausschließlich im 11. Jahrhundert zur
Basler Hochkirche und trugen nicht unwesentlich zu deren Machtstellung bei.
Im einzelnen besaßen die Bischöfe:

aa) Das Münzregal. Es kann als feststehend betrachtet werden, daß
schon vor dem Jahre 1000 zu Basel eine kgl. Münze bestanden hat. Da aber
seit dieser Zeit nichts mehr darüber verlautet, die Bischöfe jedoch tatsächlich
Münzen prägen ließen, ist anzunehmen, daß Bischof Adalbero II. dieses Regal
an sich gebracht hat, wenn auch keine Urkunde darüber zu finden ist.63. Auch
in Breisach bestand eine bischöfliche Münze, die mehrfach erwähnt wird. So
erteilte im Jahre 1373 und 1389 der Bischof von Basel mehreren Gläubigern das
Recht, die von, ihm geschuldeten Summen direkt der Münze in Breisach! zu
entnehmen.64) Alis Zeitpunkt ihrer Entstehung ist das Jahr 1185 anzusehen,
in dem die Marktgründung erfolgte. Noch 1423 erhob das Hochstift daselbst
die Münzsteuer.65)

bb) D a 's Bergregal. Das Bergregal im Breisgau, das sich laut einer
Urkunde von 102866), 6?) auf die Ausbeutung von Silbervorkommen bei Badenweiler
und Sulzburg u. a. erstreckte, ist als Schenkung Körnig Konrads II. anzusehen
.67) Sie wurde mehrfach von Königen und Päpsten bestätigt, ohne daß
man die örtlichen Grenzen des Rechts angeführt hätte. So kam, es, daß das
Regal eigenmächtig auf den ganzen Breisgau ausgedehnt wurde: 1271 erwirbt
das Hochstift die Silberminen im Münstertal zurück.68) 1358 gibt der Bischof
von Basel seine SAlberbergwerke „im Elzachtal" einem Ritter zu Erblehen,69)
nachdem bereits in einer Urkunde von 1331 vom Bergrecht des Bistums am
Kaiserstuhl die Rede war, das sich zu dieser Zeit als Lehen in der Hand der
Üsenberger befand („mit dem, so dar zu gehört, es sey unter der Erde oder
dar obe").70) Es ist zu vermuten, daß die Lehensträger das Regal in diesem
Umfang zum Teil erweiterten, zum Teil aus eigenem Recht betrieben, denn der
Bischof hat es kaum je selbst ausüben lassen. So war es schon zu Anfang
des 13. Jahrhunderts dahin gekommen, daß, als wegen dieser Bergwerke zwischen
Markgraf Hermann V. von Baden und Graf Egino II. von Urach, dem
Herrn von Freiburg, ein Streit ausbrach, die beiden Parteien sich nicht an den
Bischof von Basel wandten, sondern den Fürsten tag von Frankfurt um, eine
Entscheidung angingen. Dort aber machte das Hochstiift unter Vorlage der
sich in seinem Besitz befindlichen, zum Teil gefälschten Urkunden seine Ansprüche
auf das Bergrecht im ganzen Breisga'U geltend. König Heinrich VII.,
der Staufer, entschied mit den Großen des Reichs am, 1. Februar 1234 auch
zu Gunsten des Bistums71) und stellte einige Tage danach fest, daß das Regal
als Erblehen dem Grafen Egino zustehe.72) Dieser nun mußte sich, obwohl

63) Rohr: a. a. O. Seite 69.

P4) Trouillat: Bd. 4, Seite 351, 397, 417, 730, 818. Urkunden des Bischofs Johann
von Wien und des Domkapitels.
65) Trouillat: Bd. 2, Seite LH.

68) Trouillat: Bd. 1, Seite 161. Urkunde Konrads II.
67) M. G. Dipl. Konrad II, Nr. 133.

fi8) Trouillat: Bd. 2, Seite 208 und 210. Urkunden des Bischofs Heinrich von
Neuenburg.

60) Trouillat: Bd. 4, Seite 127. Urkunde des Bischofs Johann.

7()) Trouillat: Bd. 3, Seite 411. Urkunde Johannes von Osenbergs.

71) Trouillat: Bd. 1, Seite 530. \ Urkunden Heinrichs VII. sind in M. G. Const. II

72) Trouilla*" Bd. 13 Seite 538. / nicht aufgenommen.

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