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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
13.1951, Heft 2.1951
Seite: 74
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so verständlicher, daß die Großen dieses Gebietes, deren Streben selbst auf die
Erlangung der Landeshoheit gerichtet .war, keinen Anlaß hatten, dem Hochstift
Zugeständnisse zu machen. Auch war die Ausgangsbasis für eine derartige Macht-
entflaltung zu klein geworden. Einige wenige Dörfer standen noch in bischöf licher
Eigenverwaltung. Die Vögte saßen auch meist noch dem Niedergericht vor,
doch hielt der Markgraf von Hachberg-Sausenberg als Inhaber der Herrschaften
Sausenberg und Rötteln den Blutbann fest in seiner Hand. So blieb dem Bischof,
entgegen seinem Vorgehen in den anderen Gebieten, hier nichts anderes übrig,
als seine Taktik den Verhältnissen anzupassen, um in mühsamer Kleinarbeit das
zu erreichen, was anderenorts mit einem Schlag gelang.

Sein Angelpunkt war die Festung Istein. Der steil gegen den Rhein zu abfallende
Felsen mit seiner Burg und dem an den Hang geklebten armseligen
Dorf lein war fast dauernd verliehen oder verpfändet; dennoch bildete die Feste
häufig den Schauplatz von Verhandlungen und Verträgen zwischen dem Hochstift
und weltlichen oder andern geistlichen Herrn. 1365 erreichte der Bischof an
diesem Ort vom Markgrafen von Hachberg die Abtretung des hohen Gerichts.
Gleichzeitig erhielt er dasselbe Recht über das benachbarte Dorf Huttingen als
Gegenleistung für das dem Hachberger zu Lehen gegebene Höllstein im Wiesental137
/138). Die Basler Bürger aber stürmten im Jahre 1409 die Festung Istein,
die der widerspenstige bischöfliche Lehensmann Burckhart von Landscron als
Pfand inne hlatte, zerstörten sie nachhaltig und verhinderten ihren Wiederaufbau,
um sich vor den Toren der Stadt einen möglichen Feind fernzuhalten 139). Seitdem
scheint der Markgraf den Bischof hier in seinen Befugnissen häufig belästigt
zu haben.

Der Bischof seinerseits ließ aber auch dem Hachberger keine Ruhe. Nachdem
es ihm gelungen war, im Laufe des 15. Jahrhunderts, die Dörfer Schliengen,
Miauchen und Steinenstatt wieder an sich zu bringen, verlangte er, hier auch die
hohe Gerichtsbarkeit auszuüben. Der Markgraf hingegen, der die Orte zu seiner
Landgrafschaft Sausenberg rechnete, widersetzte sich. Wohl hatte er dem jeweiligen
Ortsherrn, gestattet, durch seinen Vogt und die Schöffen innerhalb der
Dorfetter begangene Verbrechen abzuurteilen140), während er sich die Vollstreckung
selbst vorbehielt, doch betrachtete er sich immer als den Inhaber des
Blutbannes, wie er auch alle Regalien in diesen Dörfern für sich beanspruchte.

Erneute Streitigkeiten zwischen Bischof und Markgraf entstanden in Binzen,
als das Hochstift diesen Ort im vorderen Kandertal im Jahre 1503 seinem
damaligen Lehensträger Hans von Baldegg abkaufte 141) und durch einen Burgvogt
verwalten ließ, der seinerseits einen Untervogt zur Unterstützung einsetzte,
welcher auch den Vorsitz im Wochengericht führte142). Daneben jedoch saß der
Vogt des Markgrafen 143), der ebenfalls im Dorfe begütert War. Das Obergericht
von Rötteln aber, zu dessen Herrschaft Binzen zählte, war Berufungsgericht und
entschied über Frevel zur blutigen Hand 144). Der Streitstoff ist hier offenkundig.

137) Trouillat: Band 4, Seite 216. Urkunde der Markgr. Otto u. Rudolf v. Hachberg.

138) Bader: Urkunden und Regeste über die ehemalige Hochstift Basel'sche Land-
vogtei Schliengen. ZGO, Band 19, Seite 122.

139) Wurstisen: a.a.O. Seite 113 und 239.

140) Bader: Urkunden und Regeste über die ehemalige Hochstift Basel'sche Land-
vogtei Schliengen, ZGO, Band 15, Seite 226.

141) Membrez, Amedee a. a. O., Seite 4.

142) Membrez, Amedee a. a. O., Seite 11.

143) Membrez, Amedee a. a. O., Seite 44.

144) Membrez, Amedee a. a. O., Seite 45.

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