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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
13.1951, Heft 2.1951
Seite: 75
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1951-02/0033
Das Verhältnis besserte sich auch nicht, als in demselben Jahre das Haus Baden-
Durliach die Rechtsnachfolge der mit dem Tode des letzten Markgrafen —
Philipp — ausgestorbenen Hachberger antrat.

Um die unerträglichen „Irrungen und Spänne" zu beseitigen, riefen beide
Partner die Vermittlung des Bischofs Wilhelm von Straßburg an und schlössen
unter seiner Leitung im Jahre 1509 zu Zabern einen Vertrag, in dem sie sich
über die Streitfragen weitgehend einigten. Der Markgraf überließ dem Bischof
das Obergericht innerhalb des Dorfetters Schliengen und machte ihm auch außerhalb
des Dorfes einige Zugeständnisse. Die 16 um den Ort daraufhin aufgestellten
Ettersteine, die auf der Feldseite das markgräfliche Wappen, gegen die
Häuser zu aber den Baselstab trugen, machten deutlich, daß sich hier nun der
Bischof als Landesherr hielt. Er mußte sich aber dem Markgrafen gegenüber
verpflichten, das Dorf steuerlich zu entlasten. Schon 1443 hatten sich die Einwohner
von Schliengen. als der Bischof zur Deckung seiner Kosten, die ihm
durch das in Basel abgehaltene Konzil entstanden waren, eine große Land-
schatzung ausschrieb, diesem Begehren widersetzt, indem sie einen Bundschuh
auf eine Stange steckten, sich darunter versammelten und vom Bischof Nachlaß
verlangten. Es war dies am Oberrhein der 1. Fall von offenem Widerstand
der Bauern gegen die von ihren Herren auferlegte Steuerlast145). Erst 20—30
Jahre später häuften sich dann vorwiegend im Elsaß derartige Demonstrationen.
Die Schliengener mußten sich damals zwar fügen, aber der Vorfall hatte Aufsehen
erregt, und der Markgraf wollte eine Wiederholung vermeiden, zumal es gerade
um diese Zeit allenthalben in der Bauernschaft zu gären begann. In Binzen
grenzte man die gegenseitige Zuständigkeit ab und kam überein, alle Meinungsverschiedenheiten
, die sich wegen der Gerichte zu Binzen und Istein ergäben,
gütlich beizulegen 146).

Nachdem nun nlach außen einstweilen dem bischöflichen Machtstreben Grenzen
gesetzt waren, ging das Hochstift daran, seine Herrschaft nach innen zu
festigen. Es äußerte sich dies einmal verwaltungsmäßig. Die 5 Dörfer Schliengen,
Mauchen, Steinenstatt, Istein und Huttingen wurden, obwohl durch österreichisches
und baden-durlachisches Gebiet getrennt, zu einer Landvogtei zusammengefaßt
und einem bischöflichen Amtmann unterstellt, der seinerseits die Vögte
in den einzelnen Ortschaften bestimmte. Trouillat glaubt irrtümlicherweise, daß
der Bischof erst im 17. Jahrhundert sein Restgebiet rechts des Rheins in dieser
Weise organisierte14?). Schon aus der Dorf Ordnung von Schliengen vom Jahre
1546 aber geht hervor, daß der Obervogt in Birseck die Untervögte in Schliengen,
Mauchen und Steinenstatt einsetzte148). Da aber dieser bischöfliche Beamte als
Obervogt in Personalunion den Herrschaften Birseck bei Basel und Schliengen
vorstand, dürfte die Landvogtei spätestens in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
entstanden sein. Sein besonderes Interesse für dieses Gebiet am Oberrhein
, wohl auch durch die in Folge der Entfernung zwischen Birseck und Schliengen
entstandenen Verwaltungsschwierigkeiten mit veranlaßt, bezeugte der Fürstbischof
Johann im Jahre 1719, als er die Herrschaft Schliengen verselbständigte 149),
ihr einen eigenen Landvogt gab und diesem das Schloß in Schliengen als Dienstsitz
zuwies.

145) Bader: Urkunden und Regeste . . . Schliengen 2GO, Bd. :16, S. 243/247.

146) Bader: Urkunden und Regeste . . . Schliengen 2GO, Bd. 17, Seite 113/116.

147) Trouillat: Bd. 2, Seite LH.

148) Bader: Die Schliengener Dorfordnung von 1546. ZGO, Bd. 18, Seite 226, I. Titel.

149) Trouillat: Bd. 2, Seite LH.

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