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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
13.1951, Heft 2.1951
Seite: 80
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gemacht, obwohl man sich über noch kleinere Gebiete oft kaum zu einigen vermochte
. Die erneute Aufnahme von Klampfhandlungen verzögerte zwar wiederum
die endgültige Regelung, doch baute der Vertrag von Luneville vom 9. Februar
1801, der den Frieden zwischen Frankreich, dem Reich und Österreich herstellen
sollte, im wesentlichen auf den Vereinbarungen von Campo Formio und den
Beschlüssen des Rastatter Kongresses auf. Die Entschädigungen der weltlichen
Fürsten im Wege der Säkularisation der geistlichen Gebiete rechts des Rbeins
sollte nun endgültig durchgeführt werden. Artikel 7 des Friedensvertrages sprach
zwar nur den allgemeinen Grundsatz der Entschädigung aus und die geistlichen
Stände stellten sich daraufhin auf den Standpunkt, daß sie nicht allein diese Last
zu tragen hätten, sondern eine Umlegung auf lalle Fürsten im Verhältnis der
Größe ihres Landes stattzufinden habe. Als auch im Reichstag keine Einigung
zustande kam, welche Reichsstände geopfert werden sollten, erging am 2. Oktober

1801 ein Beschluß von Kaiser und Reich, die Durchführung dieser schwierigen
Aufgaben einer Reichsdeputation zu übertnagen, die alsbald in Stärke von acht
Vertretern der mächtigsten deutschen Länder — allerdings ohne Beteiligung
Preußens und Österreichs — gebildet und mit unumschränkter Vollmacht ausgestattet
wurde. Doch blieb dieser Institution neben einer allerdings gründlichen
Kleinarbeit nur die Übernahme einer Statistenrolle. In Paris fand der Länderhandel
statt, bei dem Baden, das sich gegenüber anderen Staaten noch zurückhielt
, allein 499 889 Pfund (= Franc) an Bestechungsgeldern opferte.163) Frankreich
und Rußland beschlossen letztlich am 3. Juni 1802, wie die Entschädigung
der deutschen Fürsten erfolgen sollte. Diese Vereinbarung wurde von den beiden
Mächten der Reichsdeputation zur Stellungnahme vorgelegt und am 8. September

1802 mit dem Vorbehalt einiger Änderungen von dieser grundsätzlich angenommen
.184) Danach sollte die Markgrafschaft Baden neben anderem auch das Restgebiet
des Bistums Basel erhalten, das im wesentlichen aus der Herrschaft
Schliengen bestand.

Welch geringe Bedeutung für die größten deutschen Fürsten das Reich noch
hatte und in wie hohem Maße das Rechtsgefühl in den alles umwälzenden Jahren
nach der französischen Revolution getrübt War, zeigt die umgehende Besetzung
der ihnen zugedachten Entschädigungslande insbesondere durch Preußen und
Österreich, die erfolgte, ohne eine Entscheidung von Kaiser und Reich abzuwarten.
Noch heute erfüllt den Betrachter jener Zeit ein Abscheu vor der Kleinheit und
Habgier deutscher Fürsten, die nicht schnell genug den verfassungsmäßig
bestehenden Zustand brechen und ihre Mitstände auslöschen konnten.

II. Die Besitznahme.

Noch zögerte Karl Friedrich, den gewaltsamen Schritt auszuführen, als er
im August 1802 von Napoleon aufgefordert wurde, dem Beispiel der anderen
Fürsten zu folgen, um nicht Gefahr zu laufen, der ihm zugedachten Gebiete noch
verlustig zu gehen. Gleichzeitig bot ihm der erste Konsul seine Hilfe an für den
Fall, daß ein Hindernis auftreten sollte. Daraufhin erst entschloß sich der Markgraf
zur provisorischen Besitznahme, die er im September und Oktober 1802
durchführen ließ, ohne auf nennenswerte Schwierigkeiten zu stoßen.

163) Erwin Schell: Die Reichsstädte beim Übergang an Baden, Seite 1.

164) Erwin Schell: Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, a. a. O.,
Seite 126.

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