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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
13.1951, Heft 2.1951
Seite: 85
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wenige Vorräte vorhanden waren, erhebliche Zinsrückstände bestanden, das bescheidene
Inventar sich in schlechtem Zustand befand und die Kasse der Herrschaft
Schliengen ganze 2496 fl. enthielt173).

Den Tag beschloß ein festliches Bankett, dasi Fredherr von Rotberg im Schloß
zu Schliengen veranstaltete und bei dem von Calm besonders die „liberale Bewirtung
" des bisherigen Landvogts und ein überraschendes Feuerwerk beeindruckte
. In mancherlei Inschriften, die man beleuchtet in den Fenstern des
Schlosses und der gegenüberliegenden Kanzlei aufgestellt hatte, wurde dem
Markgrafen gehuldigt. Die weinfrohen jüngsten badischen Untertanen benützten
die Gelegenheit gerne, ihre festlichen Umtrünke bis in die frühen Morgenstunden
auszudehnen.

Die wirkliche zivile Besitznahme, die bis zur Ratifikation durch Kaiser und
Reich eine provisorische sein sollte173), war damit beendet. Wenige Tage danach
schon wurde das Domkapitel unter Vortrag von mancherlei rechtlichen Gründen
wegen der Sequestrierung der Vorräte beim Markgrafen vorstellig174) mit dem
Erfolg, daß sie freigegeben wurden, jedoch genau Buch geführt werden sollte,
über jede Auslieferung als Unterlage für die spätere Auseinandersetzung und
Abfindung175).

c.) Der Streit um Himmelspforte.

Beinahe ein Jahr später — durch den Reichsdeputationshauptschluß hatte
auch das Vorgehen Badens inzwischen die Genehmigung von Kaiser und Reich
gefunden — stellte der Amtmann von Schliengen fest, daß die Herrschaft
Schliengen nicht das einzige Basler Gebiet rechts des Rheins gewesen sei, sondern
daß das Gut Himmelspforte bei Wyhlen am Hochrhein, das als Priorat zu der
in der Schweiz gelegenen Prämonstratenserabtei Bellelay gehört hatte, ebenfalls
als Entschädigungsland anzusehen sei, da die genannte Abtei aufgehoben worden
war. Nachdem dies am 26. August 1803 an den Geheimen Rat berichtet worden
war176), begab sich Landvogt von Calm auf Weisung von Karlsruhe177) am
22. November desselben Jahres nach dem genannten Kloster und schlug zum
Zeichen der zunächst provisorischen Besitzergreifung Badens ein Patent im Hofe
des Gutes an, nicht ohne zuvor versucht zu haben, den dortigen Abt von der
Rechtmäßigkeit seine» Handelns zu überzeugen178).

Als jedoch der österreichische Oberamtmann in Nollingen gleich anschließend
von dem obigen Geistlichen über das Geschehene unterrichtet wurde, ließ er
voller Empörung noch ,am selben Tage das Patent entfernen und berichtete den
Vorfall der vorderösterreichischen Regierung nach Freibufg. In dem nunmehr
entstehenden streitigen Schriftwechsel zwischen dem Karlsruher Hof und Freiburg
vertrat Baden den Standpunkt: Nach § 5 des RDHS habe Baden den Rest des
Bistums Basel rechts des Rheins erhalten. Die Abtei Bellelay sei ein Teil dieses
Hochstifts und sei aufgehoben worden. Da Himmelspforte auf dem rechten

173) GLA. Fase. 1, Blatt 105/108 Bericht von Calms an den Geheimen Rat vom
30. November 1802.

174) GLA. Fase. 1, Blatt 141/143 Schreiben des Domkapitels an den Markgrafen
vom 4. Dezember 1802.

175) GLA. Fase. 1, Blatt 152/153 GHP vom 9. Dezember 1802.

176) GLA. Fase. 2, Blatt 3/4 Bericht des Amtmanns Barin von Schliengen vom
26. 8. 1803.

177) GLA. Fase. 2, Blatt 5 GHP vom 2. November 1803.

178) GLA. Fase. 2, Blatt 8/11 Bericht von Calms an den Geheimen Rat vom
22. November 1803.

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