Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
13.1951, Heft 2.1951
Seite: 86
(PDF, 11 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1951-02/0044
Rheinufer liege, gehöre es demnach zum badischen Entschädigungsland. Darüber
hinaus aber bestimme der § 5, daß Baden alle Besitzungen linksrheinischer Stifter
und Körperschaften zugewiesen würden, soweit sie „auf der Südseite des Neckars
liegen"179).

Dieser ian für sich schlüssigen Stellungnahme der badischen Regierung trat
Österreich mit der Behauptung entgegen, daß es allein zum Besitze berechtigt
sei und führte aus: Nach dem Verlust von Pruntrut habe sich die Abtei Bellelay
unter den Schutz des Kantons Solothunn begeben, sei aber im Jahre 1798 trotzdem
von Frankreich okkupiert worden. Schon damals sei Himmelspforte an Österreich
gefallen, da das Gut herrenlos geworden, rings von österreichischem Hoheitsgebiet
umgeben und daher Österreich gewohnheitsrechtlich allein zur Aneignung
befugt gewesen sei. Im übrigen habe die Abtei Bellelay nicht als Teil des Bistunis
Basel zu gelten, da sie die Reichsunmittelbarkeit besessen habe. Außerdem sei
in der Pariser Konvention vom 26. Dezember 1802 der Breisgau und die Ortenau
ohne Ausnahme dem Herzog von Modena zugesprochen worden.180). Schließlich
beauftragte die Freiburger Regierung noch einen Geographieprofessor mit der
Anfertigung eines Gutachtens, in dem dieser mit einer erstaunlichen Spitzfindigkeit
nachwies, Himmelspforte Hege nicht südlich des Neckars181).

Der Standpunkt Österrechs war m. E. unhaltbar. Selbst wenn man annehmen
wollte, Österreich habe 1798 tatsächlich ein Aneignungsrecht gehabt, was wohl
behauptet, aber nicht dargetan wurde, so hatte es bis 1803 keinen Gebrauch
davon gemacht, zumindest einer Aneignung keinen Ausdruck gegeben. Im
übrigen zählte die Abtei Bellelay sehr wohl zum Bistum Basel, in dessen land-
ständischer Versammlung ihr jeweiliger Abt den Vorsitz führte182). Da im übrigen
die Herrschaft Schliengen noch viel eher zum Breisgau zu zählen war als das am
Hochrhein gelegene Himmelspforte, so ist eine Berufung auf die Pariser Konvention
vom 26. Dezember 1802 unmöglich, ohne Baden auch jene ehemals
Basler Herrschaft streitig zu machen, was 'keinesfalls von Erfolg gewesen wäre.
Wtas das geographische Gutachten anlangt, so kann hierbei lediglich von einer
böswilligen Entstellung der tatsächlichen geographischen Verhältnisse gesprochen
werden.

Die markgräfliche Regierung brach jedoch nach Erhalt der österreichischen
Stellungnahme den Streit ab und schlug vor, diese Frage auf einer gemeinsamen
Konferenz zu klären183). Der Ausbruch des 3. Koalitionskrieges verhinderte aber
die geplante Zusammenkunft und der Friede von Preßburg, in dem Baden der
Breisgau und die Ortenau zugeteilt wurde, löste die Streitfrage von selbst.

d.) Der hochstiftische Restbesitz in der Schweiz.

Wenn man allgemein geglaubt hatte, das Bistum Basel habe seinen gesamten
Besitz in der Schweiz verloren, so machte man schon bei der provisorischen zivilen
Übernahme die überraschende Feststellung, daß auch noch einige spärliche Einnahmen
aus dem ehemaligen bischöflichen Gebiet jenseits des Rheins flössen.
Es handelte sich um Gefälle im Kanton Solothurn, die von einem hochstiftischen
Schaffner in Basel eingezogen wurden, der sie in einem Speicher lagerte und von

179) GLA. Fase. 2, Blatt 19/23 GHP vom 5. Dezember 1803.

180) GLA. Fase. 2, Blatt 28/30 Schreiben der vorderösterreichischen Regierung an
Geheimen Rat vom 6. 3. 1804.

181) GLA. Fase. 2, Blatt 31/33.

182) Berghaus: Deutschland seit 100 Jahren, 1. Band, Seite 304.

183) GLA. Fase. 2, Blatt 38/39 GHP vom 21. März und 7. Mai 1804.

86


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1951-02/0044