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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
13.1951, Heft 2.1951
Seite: 87
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1951-02/0045
Zeit zu Zeit ablieferte. Außer der Schaffnei besaß das Bistum hier wohl noch
einige Häuser mit einem Wert von 80 000 fl184), doch lasteten darauf angeblich
Schulden in Höhe von 88 000 fl. So erscheint es verständlich, wenn die badische
Regierung sich zunächst nach Käufern umsah.

Mitten in diese Anbahnungen traf jedoch die Nachricht, daß der französische
Gouverneur von Hüningen den ganzen Basler Restbesitz in der Schweiz für die
Ehrenlegion beanspruchte. Nachdem der Geheime Rat daraufhin den badischen
Gesandten in Paris, den Freiherrn von Dalberg, am 7. März 1804 beauftragte,
diese Frage mit dem französischen Außenministerium zu klären, erhielt er durch
den Finanzminister folgende Auskunft der französischen Regierung: Unter dem
Ausdruck „les restes de Teveche de Bäle" seien nur die rechtsrheinischen Gebiete
des Bistums zu verstehen; was die Gefälle und Häuser in der Schweiz anlange,
so seien diese in das Eigentum der französischen Republik übergegangen185).

Der Kurfürst entschloß sich mit seinen Räten daraufhin, auf alle Ansprüche
jenseits des Rheines zu verzichten, jedoch auch, eine Übernahme der auf diesem
Besitz liegenden Schulden unter diesen Umständen abzulehnen. Die bereits
erhobenen Gefälle sollten zurückerstattet, die Verkaufsverhandlungen abgebrochen
werden188). In diesem Sinne unterrichtete man den Gesandten von
Dalberg, die Schweizer Republik, den Landammann von Solothurn und den
Röttier Landvogt.

Den Akten ist danach nichts mehr über die Schulden in Basel zu entnehmen.
Es darf daher geschlossen werden, daß die französische Regierung dem badischen
Standpunkt nicht entgegentrat. In Karlsruhe durfte man mit dieser Lösung zufrieden
sein. Man war eine Last losgeworden, wenn die Schuldenhöhe den Tatsachen
entsprach; jedenfalls hatte man einen aussichtslosen Streit mit Frankreich
vermieden.

III. Der Zustand des bischöflich-badischen Gebietes beim Übergang an Baden.

Schon in den Anordnungen zur militärischen Besetzung war den Besitznahmekommissären
von der Regierung in Karlsruhe aufgetragen worden, so
schnell als möglich genaue Unterlagen über den Zustand der neuen Gebiete zu
beschaffen. Sowohl durch Aushändigung umfangreicher Fragebogen an die bisherigen
Obrigkeiten, die mit mehr oder weniger genauen Angaben zurückkamen,
als auch durch Herantreten an einzelene Beamte, denen Belohnung und die
besondere Gnade des Markgrafen für brauchbare Mitteilungen zugesagt wurde,
erhielt man in Karlsruhe ein ziemlich klares Bild über die Stärken und Schwächen
der verschiedenen Entschädigungslande in politischer, wirtschaftlicher und kirchlicher
Hinsicht187).

So hatte auch von Calm den Schliengener Landvogt um die vom Markgrafen
angeforderten Unterlagen gebeten, der wiederum seine Beamten mit der Bearbeitung
der verschiedenen Fragen beauftragte. Doch scheint man sich dazu Zeit
gelassen zu haben und nicht gewillt gewesen zu sein, sich durch allzu schnelle
Betätigung aus seiner bisherigen beschaulichen Ruhe aufstören zu lassen. Man
kann dies einem Schreiben des Geheimen Rats an den Röttier Landvogt ent-

184) GLA. Fase. 1, Blatt 96/97.

185) GLA. Fase. 3, Blatt 6/8 Bericht von Dalbergs an Geheimen Rat vom 28. März
1804.

186) GLA. Fase. 3, Blatt 9/11 GHP vom 9. 4. 1804.

187) Schell: Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, a. a. O.,
Seite 133.

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