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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
13.1951, Heft 2.1951
Seite: 88
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nehmen, das sechs Wochen nach der militärischen Besetzung an diesen abging
und in dem von Galm Auswirkungen auf sein Einkommen und sonstige Nachteile
angedroht wurden, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen den eingeforderten
Bericht über Etat, Gebiet, Güter, Zehnten, Ausgaben und Lasten u. a. fehlerfrei
beschaffe;188).

Dem Umstand, daß von Calm daraufhin mit allem Nachdruck auf die Ausführung
seines Auftrags drängte und die Unterlagen nach Karlsruhe schickte,
verdanken wir das umfassende Bild, das sich au® den Archivalien über den
damaligen Zustand des bischöflich-basler Gebiets ergibt.

a.) Größe, Bevölkerung und verfassungsmäßiger

Zustand.

Die Herrschaft Schliengen war das kleinste der markgräflichen Entschädigungslande
mit einer Fläche von einer halben Quadratmeile. 2 168 Menschen
bewohnten in 550_ Familien die fünf Dörfer, die bisher der bischöflichen Landeshoheit
unterstanden. Was die Verteilung der Bevölkerung auf die einzelnen
Ortschaften anlangt, so war das Verhältnis ungefähr gleich dem heutigen
Schliengen als der Hauptort hatte 808 Einwohner, Steinenstatt 452, Istein 422,
Mauchen 368 und Huttingen 21818ß).

Charakterlich beurteilte von Calm die bisherigen bischöflichen Untertanen
als gutmütig, einfach und folgsam, dabei träge und nur zu den dringenden
Arbeiten geneigt, „wie man dies bei einem Landwirtschaft treibenden Volke,
das immer auf demselben Ausbildungsstand bleibt, antrifft". Doch sei dies auch
auf die nachsichtige Regierung, die zu geringe Besteuerung und „andere Verfassungsmängel
" zurückzuführen.

Die Bevölkerungsdichte war für die damalige Zeit besonders groß, und das
Verhältnis von 86 Geburten zu 39 Sterbefällen im Jahr ließ ein weiter starkes
Anwachsen erwarten190). Es ist daher verständlich, daß die bisherige Regierung
einer Einwanderung nicht sehr freundlich gegenüberstand und diese von ihrer
Zustimmung abhängig machte. Auch übergab sie jedes Einwanderungsgesuch
zunächst der zuständigen Gemeinde zur Stellungnahme, und nur dann wurde
die Genehmigung überhaupt in Erwägung gezogen, wenn die befragte Gemeinde
keine Einwendungen machte. Grundsätzlich wurden nur Bürger, in geringem
Umfang auch Hintersassen zugelassen. Für die Erlaubnis mußten Bürger eine
Gebühr von 160 fl, Hintersassen eine solche von 80 fl bezahlen, wovon der
Landesherr und die Gemeinde je die Hälfte erhielten. Die Hintersassen aber
hatten, weiterhin jährlich je 2 fl an Landesherrn und Gemeinde zu leisten1,91).
Jedoch war auch eine Abwanderung ohne Gebühr nur nach Ländern möglich,
mit denen die Freizügigkeit vereinbart war. Wer ein anderes Ziel hatte, mußte
eine Vermögensabgabe von 5—13% entrichten192).

Der größte Teil der Bewohner waren Freie. Die wenigen leibeigenen Familien
lebten, obwohl die Leibeigenschaft nicht ausdrücklich aufgehoben war,
tatsächlich frei. Sie hatten wohl noch den Leibschilling zu entrichten, Männer
jährlich 3, Frauen 2 Schillinge193) und waren verpflichtet, beim Tode des Hof-

188) GLA. Fase. 1, Blatt 17 GHP vom 4. November 1802.

189) GLA. Fase. 1, Blatt 175 Bericht von Rotbergs an Landvogt von Calm vom
26. 10. 1802.

19°) GLA. Fase. 1, Blatt 24 Bericht von Calms an den Markgrafen vom 25. 11. 1802.

GLA. Fase. 1, Blatt 39 Bericht von Calms an den Markgrafen vom 25. 11. 1802.
192) GLA. Fase. 1, Blatt 38 Bericht von Calms an den Markgrafen vom 25. 11. 1802.
m) GLA. Fase. 1, Blatt 64 Bericht von Rotbergs an von Calm vom 26. 10. 1802.

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