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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1952-01/0007
S u 1 z b u r g :

1. Huber Jakob, Bürger und Bäcker in Sulzburg.1)

2. E b e r 1 i n Jakob von Sulzburg.2)

Ballrechten.

1. F r i c k Martin, mit Weib und Kindern.3)

2. Kuhm Johannes, Witwer, Hintersaß, mit Kindern.4)

3. Leib Caspar „der katholische u. leibfreie Untertan von Ballrechten".5)

4. Röteler Simon.6)

5. W ä 1 d 1 i n Joseph, ledig.7)

Döttingen.

1. A r ig a s t Johannes.8)

2. G e p p 1 e r Maria.9)

3. R ö 11 e 1 e r Anton, geb. 30. 7. 1700.10)

I. Riesterer Katharina, f 17. 10. 1746.

II. Frau: -

10 Kinder, geb. zwischen 1721—1744.

4. Schaublin Jakob, geb. zu Döttingen.11)

NN, Bürgerstochter von Döttingen.

Auch das Hauptgebiet der Herrschaft Hochberg um Emmendingen und am
Kaiserstuhl sah viele Landeskinder nach Siebenbürgen abziehen. Hier erfahren
wir aus dem Ort Bahlingen — das einzige Beispiel — in (knappen Zügen, wie
sich der Abzug der Auswanderer vollzog. Ihr Entschluß war gefaßt, als sie
vernahmen, „daß die Leute zu Müllenbach [= Mühlbach] unweit Weissenburg
ausgestorben, auch solle man ihnen Pläz zu Häuser, gewisses Stück Acker,
Weinberg und Wiesen zukommen lassen und ihnen viele Vortheile versprechen
." Sie verkauften z. T. alle, z. T. die meisten Habseligkeiten, luden ihre
notwendige Habe auf Wagen und ließen sich nach Ulm fahren. Der Fuhrlohn
betrug je Zentner 4 fl. Von hier aus gings auf den bekannten Donauschiffen,
den „Ulmer Schachteln", den Strom hinunter.

Zwei Züge von Bahlinger Auswanderern traten in Monatsfrist um die
Mitte des Jahres 1749 so die große Reise an. Für jede Gruppe wurde zuvor
eine Betstunde abgehalten und ein „für diese Lage passender Psalm verlesen
".12) Man entließ sie also nicht sang- und klanglos, sondern gab ihnen

*) P 839 (1749) Nr. 841.

Nachgewiesen in Mühlbach. Korrespbl. 1888: H. Wittstock „Zur Einwanderung
von Baden-Durlachern nach Siebenbürgen während des 18. Jahrhunderts."

2) P 839, Nr. 842.

3) P 845 (1750), Nr. 520.

4) P840 (1749), Nr. 1243.

5) P 846 (1750), Nr. 665.

6) P 845, Nr. 308 „habe ein böses Weib, man könne ihn also wohl ermangeln/*

7) P 840, Nr. 920.

8) P 840, Nr. 976.

9) P 845, Nr. 34.
19) P846, Nr. 1144.

u) P 849 (1751), Nr. 146. Beide kommen aus Siebenbürgen zurück; sie dürfen
sich bei der Mutter der Frau „als Knecht und Magd", aber nicht mehr als
Bürger aufhalten.

12) Kirchenbücher der Pfarrei Bahlingen, Krs. Emmendingen; Taufbuch 1749,
Juni 16. und September 16.

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