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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1953-01/0018
Bei Aufstellung des Zeremoniells der Huldigungsfeierlichkeiten
stützte man sich auf die Berichte früherer Erbhuldigungen.
Es ist kein Zweifel: die Huldigungen wurden im 18. Jahrhundert ebenso gefeiert
wie in früheren Jahrhunderten, von kleinen Änderungen abgesehen.

Demgemäß erfolgte die Vereidigung der Bürger in sämtlichen Ämtern
des Unterlandes durch den Administrator Karl August in eigener Person
, in Karlsruhe2) am 21., in D u r 1 a c h am 23. und in Pforzheim
(auch für die Ämter Stein und Langensteinbach) am 26. Juli; an dem
gleichen Tag leisteten auch die in diesen Ämtern wohnenden geistlichen
und weltlichen Diener vor dem Oberamt den Treueid, und zwar jeweils vor
der allgemeinen Huldigung. An darauf folgenden Tagen huldigten vereinzelte
Bürger vor den Oberbeamten in der Amtsstadt, während die Hintersassen
nur das Handgelübde ablegten.

Die Untertanen des als Exklave von der übrigen Markgrafschaft Baden-
Durlach abgetrennt liegenden Dorfes Münzesheim wurden am 31. Juli
von einer Kommission, bestehend aus den Herren Geh. Rat und Präsident
vonüxküll und Geh. Referendar B ü r c k 1 i n , vereidigt. Wenn auch direkte
Angaben nicht vorliegen, dürfen wir doch annehmen,, daß auch die
Einwohner des linksrheinischen Amtes „Rhodt unter Rietburg"
einer fürstlichen Kommission ihre Huldigung ablegten.

Am 15. Juli wurden in der Karlsburg zu Durlach in Gegenwart beider
Regenten das vormundschaftliche Geh. Ratskollegium, sowie Geh. Referendar
B ü r c k 1 i n , der bei allen Huldigungshandlungen im ganzen Land
das wichtige Amt eines Aktuars zu versehen hatte, vom Präsidenten von
üxküll in Pflicht genommen. Die Hofkavaliere wurden erst am 20. Dezember
dieses Jahres verpflichtet, ebenfalls zu Durlach, in den Audienzzimmern
der Fürstin. Die sämtlichen Hof-, Kirchen- und Kammerräte, Leibärzte
, der Geh. Registrator und die verschiedenen Sekretäre leisteten am
29. Juli auf der fürstlichen Kanzlei zu Karlsruhe im Beisein des Markgrafen
und des ganzen Hofstaates den Treueid; ebenso am nächsten Tag
die Amtsvorstände zu Karlsruhe und Durlach ; Kanzlisten, Forstverweser
, Forstverwalter und 2 Oberjäger schwuren am 29. Juli vor dem Geh.
Ratskollegium. Die Subalternen und Hofbediensteten legten ihren Diensteid
jeweils bei ihren Dienststellen nach diesem Zeitpunkt ab.

Wegen der Erbhuldigung in den oberen Landen der Markgrafschaft
wurde folgendes beschlossen:

Da man in einer Sitzung des Geh. Rates vom 16. Juni noch zu keinem Entschluß
gekommen war, ob sich der Regent in eigener Person in die oberen
Lande begeben, oder ob man das Huldigungsgeschäft durch einen Bevollmächtigten
verrichten lassen sollte, sollten auf jeden Fall die Behörden der
Oberämter genaue Namensverzeichnisse von allen lebenden Untertanen
und Hintersassen, die über 14 Jahre alt waren, gefreiten Personen, geistlichen
und weltlichen Beamten anfertigen.

Später kam die weitere Nachricht ins Oberland, daß sich Markgraf Karl
August nun doch entschlossen habe, selbst die Huldigung im Oberland
einzunehmen und zwar zu Emmendingen in der Markgrafschaft
Hochberg am 11., zu M ü 11 h e i m in der Herrschaf tBadenwei-
1 e r am 13. und bei der Kalten Herberge im Röttelschen am
15. August. Es sei dafür zu sorgen, daß an diesen Tagen ein genügender Vor-

2) Hermann Jacob: Eine Erbhuldigung zu Karlsruhe im Jahre 1738 (Die
Pyramide, Wochenschr. z. Karlsruher Tagblatt. Jahrgang 1935. Nr. 19 u. 20).

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