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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1953-02/0014
Abends wurde wieder zur Tafel geblasen. Doch wurde den Speisen
wenig zugesprochen, weil der größte Teil der Gäste von der Mittagsmahlzeit
her noch genug hatte.

Die wenigen geistlichen und weltlichen Diener, die an diesem Tage gefehlt
hatten, leisteten am 1. September in der Kanzleistube des Landvogtei-
hauses dem Oberamt den Huldigungseid. Auf den gleichen Tag wurden die
Männer und Burschen, die wegen Krankheit, hohen Alters oder zur Bewachung
der Dörfer am Haupthuldigungstag ausgeblieben waren, in das Burgvogteihaus
bestellt. Die Bürger mußten nach dem Handgelöbnis den Erbhuldigungseid
schwören, während die Hintersassen nur die Handtreue ablegten. Die in den
Bischöflich Baselischen Orten Schliengen, Istein, Huttingen,
M a u c h e n und Steinenstadt wohnenden Markgräflich Baden-Durlachi-
schen Leibeigenen leisteten in der Oberamts-Kanzlei ebenfalls den vorgeschriebenen
Erbhuldigungseid.

Der nächste Tag, es war Samstag der 16. August, war der B a s 1 e r
Deputation zur Audienz bestimmt. Im Laufe des Vormittags trafen die
Abgesandten der Stadt Basel in Lörrach ein. Es waren folgende Personen:
Ratsherr und Landvogt Ballier zu Riehen, Ratsherr Bourcard,
Meister Wettstein und Stadtschreiber Dr. Christen. Der letztere war
der Sprecher. Seine Ansprache bestand in einer Gratulation zur angetretenen
Vormundschaft und Landesadministration, zur glücklichen Ankunft in den
Oberen Landen und vorgenommenen Huldigung und der Versicherung beharrlich
guten nachbarlichen Vernehmens. Karl August versicherte die
Basler Herren namens des fürstlichen Hauses Baden der gleichen guten Gesinnung
. Er dankte ihnen für ihr Erscheinen und lud sie zum Mittagessen ein.
Dabei wurde dem Wein alle Ehre angetan, und in allerbester Stimmung traten
die Schweizer Herren ihre Heimreise an.

Am gleichen Morgen stellten sich der Pater Propst von Bürgeln
und der Landschreiber von St. Blasien mit einem Beglaubigungsschreiben
des Prälaten Franziskus vom Kloster St. Blasien ein.
In seinem Gegenschreiben vom gleichen Tag (16.) erwiderte Karl August
dessen Glück- und Segenswünsche und versicherte, daß er sich „noch insbesondere
eine Freude machen werde, das bisherige gute Vernehmen sorgfältig zu
kultivieren." Der Propst von Bürgeln wurde zur fürstlichen Tafel
zugezogen, der St. Blasische Landvogt zur Kavalierstafel eingeladen.
Beiden wurde wacker zugetrunken und besonders dem ersten wurde dermaßen
zugesprochen, daß er durch Heiducken in sein Quartier getragen werden mußte.

Die verwitwete Frau von Schönau auf Schloß Schwörstadt
schickte ihren Amtmann mit einem Glückwunschschreiben, worin sie sich und
ihr Kind „als treudevote Vasallen der ihr schon bisher bei verschiedenen
Occassionen temoignirten Hochfürstlichen Gnade" empfahl. Karl August
dankte in seinem am gleichen Tag noch ausgestellten Antwortschreiben für
die ausgesprochenen Glückwünsche und versicherte „werden mir alle Gelegenheiten
ganz angenehm sein, wodurch derselben und werten Angehörigen bezeugen
kann, wie ich mit besonderer consideration allzeit verbleibe der Frau
Baronin wohlaffectionirter Freund". Nach einer an der Marschallstafel eingenommenen
Mahlzeit wurde der von Schöna u'sche Amtmann mit obigem
Handschreiben nebst einem tüchtigen Rausch sofort wieder auf den Heimweg
geschickt.

Abends wurde wieder Tafel gehalten und so auch dieser Tag mit Vergnügen
beendet.

Am folgenden Sonntag früh morgens ritt Markgraf Karl August in
Begleitung des Edelknaben vonStetten und eines Reitknechts nach Basel,

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