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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1954-01/0016
Von der Hauptstraße waren links und rechts Seitengäßchen abgezweigt.
Eines führte zwischen dem „Ochsen" und dem Nachbarhaus zur „Kirchengasse
", auch „Kirchweg" genannt, ein anderes auf der entgegengesetzten Seite
zur „Hinteren Gasse" (jetzt „Ledergasse"). Letzteres wurde 1724 oder kurz
vorher durch den nachmaligen Vogt Jakob Becker und dessen Vater Michael
überbaut und dadurch in einen „Gang" verwandelt. Die Überbauung des
„Gäßiins" hatte nicht weniger als drei Prozesse zur Folge. Das Urteil der
ersten gerichtlichen Auseinandersetzung fiel im großen und ganzen zugunsten
der sechs Kläger aus. Zwar erreichten sie nicht die von ihnen geforderte Beseitigung
der Überbauung; andererseits jedoch wurde entschieden, daß das Türgestell
, das die Beklagten angebracht hatten, entfernt werden müsse, niemand
am Durchgang verhindert werden dürfe und der „transitus" für Pferde und
Vieh allezeit zu gestatten sei.

Die Kläger, von denen ich nachweisen konnte, daß sie allesamt im unteren
bzw. mittleren Abschnitt der „Hinteren Gasse" wohnten, wußten wohl,
warum sie die Entfernung des Türgestells und die Beibehaltung des Durchgangsrechts
forderten. Für sie war der umstrittene „Gang" der nächste Weg
zum „Talbrunnen", zur Kirche, zum Gottesacker und zum Markt, der damals
eine weit größere Bedeutung hatte als heutzutage. Leidier sind die Mitteilungen,
die uns über das alte Schönauer Matiktwesen Aufschluß geben könnten, sehr
spärlich.

Was man in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in Schönau auf dem
Wochenmarkt neben anderem erstehen konnte, das ersehen wir lediglich aus
einer Beschwerde des Pfarrers Johannes Strölinus. Dieser beanstandete im
Jahre 1577, daß am Sonntag Wochenmarkt gehalten und Roggen, Hafer,
Gerste, Weine, Schuhe, Leder usw. verkauft würden. Damals stellten die
Schönauer Bäcker „nur an Sonntagen einen Korb mit Batzen- oder Dreibatzenlaiben
auf; in der Woche aber ließen sie nicht mehr, als was vom
Sonntag übrigblieb, von Haus zu Haus verkaufen" (Fecht 1860). — Die alte
Gepflogenheit des Landvolkes, nach dem Kirchgang in Schönau allerhand
einzukaufen, war für die Kleinhändler des Marktfleckens ein willkommener
Anlaß, auch an Sonntagen die Kaufläden zu öffnen — trotz der vorgeschriebenen
Sonntagsruhe. Daß dem 1613 wirklich so war, das bezeugt die
diesbezügliche Klage des damaligen Ortsgeistlichen.

Wenige Jahre vor Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges befaßte sich der
Vogt Kaspar Schuler mit einer anderen Handelsangelegenheit. Er verordnete,
daß die Felle der erlegten Füchse, Marder, Fischotter und Luchse nur in
Schönau verkauft werden dürften. Mit den Fellen der Wölfe und Wildkatzen
trieb man anscheinend keinen Handel. Die Bären, die, wie das übrige gefährliche
Raubgesindel und wie die Wildschweine auch, an Sonntagen erlegt
werden durften, waren so selten geworden, daß sie für den Pelzhandel nicht
mehr in Frage kamen.

Im Jahre 1837 hatte der Schönauer Kürschner Josef Strohmaier mit seinen
Pelzwaren den größten, 18 Schuh langen Stand auf dem Herbstmarkt inne.
Drei Jahre zuvor hatten der Bürgermeister Kaiser und seine acht Gemeinderäte
die neue Marktplatzordnung unterzeichnet. Diese lautete also:

1. Die Schuster haben ihren Platz vom oberen Eck des oberen Hauses von
Herrn Stib ") oben und unter der Straße bis zur Bruck vor des Dietsche
Franzen Haus.

) Jetzt Haus Wetzel.

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