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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1954-01/0023
sich zwar bereits verschiedene Male vernehmen lassen, diese Mühle und Zubehör
wiederum zu bauen und in Gang zu richten. Allein es ist bis dato
nicht geschienen, hat auch noch kein Ansehen, daß ein Anfang gemacht oder
solches ins Werk gerichtet wurde. Sintemal kein einziger Stamm Holz bei
der Hand, auch meines Wissens keiner dazu gezeichnet ist."

Die Mühle wechselte ihren Besitzer. 1690 richtet Hans Ludwig Iselin,
ein Kaufmann und Bürger von Basel „welchem die Papiermühle zu Cander
zuständig ist"5) an den Markgrafen ein Gesuch, den Badenweilerer Untertanen
möchte verboten werden, Lumpen auswärts zu verkaufen. Iselin scheint trotz
aller Schwierigkeiten die Herstellung von Papier wieder aufgenommen zu
haben. Ob das Verbot durchführbar war, ist sehr zweifelhaft. Denn wieder
war der Feind im Lande. Das Kanderner Kirchenbuch II (1643—1730) berichtet
über einen Todesfall in diesem Jahr: „Ist krank gewesen, da die Franzosen
ins Land kommen, daß sie nicht entfliehen können. Ist gelegen im Papierhaus
, so nach Basel gehört, allwo noch mehr Leut, sonderlich bei Nacht, hingangen
. Man hatte da ein wenig Ruhe. Der Stadtschild war angeschlagen."6)

Durch die vielen Kriege war auch das Kanderner Eisenwerk stark zurückgegangen
.7) Der Markgraf Friedrich Magnus faßte deshalb 1696 den Entschluß,
einen Teil des Kanderner Werkes „das Kunsthaus und der Drahtzug genannt,
welche schon geraume Zeit und fast bei Mannes Gedenken nicht gebraucht
worden, daher ohne den geringsten Nutzen oder Ertrag gestanden", in eine
Papiermühle umzuwandeln. Gleichzeitig wurde mit „Johann Ludwig Iselins
Papierer namens Sebald Sengeysen von Aristorf Basler Gebiets gebürtig" verhandelt
wegen Übernahme der neuen Papiermühle. Der Markgraf ging auf
dessen Forderunigen ein und bewilligte ihm freies Bauholz, das Recht des
Lumpeneinkaufs, gleichzeitig aber auch persönliche Wünsche „mich und die
Meinen in der Religion bleiben zu lassen" und die Sicherstellung seiner Familie.
Schon am 4. April 1696 unterschrieb der Markgraf die Urkunde, wonach er
dem Sebald Sengeysen „Unsere zu beiden Seiten des Wassers gelegenen zwei
Häuser, der Drahtzug und das Kunstbaus genannt, samt einem dabei liegenden
Plätzlein dergestalt übergeben, daß er darauf eine Papiermühle, wozu wir
ihm das erste und also ein für allemal das benötigte Bauholz zu dem Wasserbau
und Papiergeschirr aus unseren Waldungen ohne ferneren Entgeld verabfolgen
lassen wolle" gegen einen jährlichen Erblehen-Bestandzins von 75
Gulden.8)

Es scheint, daß Sengeysen die Mühle nicht lange im Besitz hatte. Vielleicht
war er von Iselin nur vorgeschoben, wie fast 150 Jahre später Thurneisen
von Basel dem Kaufmann Göll aus Karlsruhe seine Kanderner Papiermühle
verkaufte, um sie neun Jahre später selbst zu übernehmen. Jedenfalls hören
wir von Sengeysen nichts mehr. Dagegen ist eine Quittung vom 17. April 1705
erhalten, auf welcher Ludwig Iselin der Jüngere bescheinigt, daß ihm „Herr
Hieronymus Blum und Sohn (aus Basel) wegen Herrn Johann Blum dem
Papierer von Kandern" 1200 Pfund bezahlt habe „wegen aberkaufter Papiermühl
und anderer mit verkaufter Sachen".9) Die Familienverhältnisse und die
verwandschaftlichen Beziehungen der verschiedenen Papierer mit Namen Blum

5) Ebenda.

6) Vgl. Mehrer, Chronik von Kandern, S, 263.

7) H. Baier, Die Markgräfler Eisenwerke bis 1800, 2GO. 1926.

8) GLA. Spez.-Akten K. Conv. 3, 3 des zu K. befindlichen sog. Kunsthauses
vorgehabte Transferierung an Seb. Sengeysen.

ö) GLA. Spez.-Akten K. Conv. 7, Mühlen 1705/21.

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