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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1954-01/0028
Linie das Lateinische mündlich und schriftlich so gut als- möglich beherrschen
lernen. Auch die äußere Einrichtung dieser Lateinschulen wie auch der landesfürstlichen
Pädagogien, die als eigentliche Gelehrtemschulen Vorbereitungsanstalten
für das akademische Studium waren, blieb die gleiche vom 16. bis 18.
Jahrhundert hinein. Sie zerfielen in drei Klassen und zählten in der Regel drei
Lehrer: Rektor, Kantor und Bakkalauerus, von denen jeder einer Klasse vorstand
; sie standen unter geistlicher Leitung. Zum Lateinischen kam die Pflege
des Griechischen und — für die künftigen Theologen — des Hebräischen.
Wurden weitere Lehrkräfte eingestellt, so wurden sie neben dem Rektor
häufig nur numeriert als Secundarius, Tertius, Quartus. Am Lörracher
Pädagogium haben wir die Titel Prorektor, Diakonatsvikar und Präzeptorats-
vikar.

In einem pädagogischen Werk von 1691 war die für jene Zeit umwälzende
Forderung aufgestellt worden: „Man sollte eher einen Schüler aus den oberen
Klassen zierlich deutsch als unzierlich griechisch oder in einem abgeschmackten
lateinischen Carmine perorieren (reden) lassen." Dennoch vergingen noch
Jahrzehnte, bis das Deutsche und dann auch das Französische und in ihrem
Gefolge Mathematik, Physik, Geschichte, Geographie als sogenannte „galante"
Fächer nieben den alten Sprachen und dem theologischen Unterricht entsprechend
gepflegt und diesen gegenübergestellt wurden. Fortschrittlich ist die
Schulordnung des Lörracher Pädagogiums vom Jahre 1719 schon allein durch
die Forderung: „Es sei die teutsche Sprach selbsten, sowohl in Prosa, als auch
ligata, d. h. in der Dichtung, zu excolieren (zu pflegen)."

Es ist wohl als sicher anzunehmen, daß die Bestrebungen des berühmten
zeitgenössischen Pädagogen August Hermann Francke, der 1696 sein Pädagogium
in Halle neben seinen sonstigen Stiftungen gründete, für die Schulordnung
des Lörracher Pädagogiums (1719) Vorbild wurden. Francke hatte
ein pädagogisches Ideal geschaffen, das in gleicher Weise in der Pflege der
wahren Frömmigkeit wie in der praktischen und moralischen Ausbildung der
Schüler bestand, sie für den Flimmel und die Erde zugleich erziehen wollte.
Seine pädagogischen Absichten gingen dahin, die Jugend zu unterrichten:
1. in der wahren Gottseligkeit, 2. in den nötigen Wissenschaften, 3. in einer
geschickten Beredsamkeit, 4. in wohlanständigen äußeren Sitten. Genau
dieselben Ziele werden auch in den Schul-Leges des Lörracher Pädagogii
aufgestellt, die so viele interessante Einzelheiten enthalten, daß es
sich wohl lohnt, die verschiedenen kulturgeschichtlich aufschlußreichen Abschnitte
an dieser Stelle ausführlich wiederzugeben. Sie sind für den Geist des
beginnenden 18. Jahrhunderts, für seine Gesellschaftsordnung und seine pädagogischen
wie moralischen Anschauungen durchaus bezeichnend.

Die Lörracher Schulstatuten gliedern sich in 14 Teile: 1. Von der Gottes-
forcht und derselben Übung, 2. Von wohlanständigen Sitten und Tugenden,
3. Von der Didactica in genere, d. h. vom Unterricht im allgemeinen, 4. Von
der Didactica in specie (Stoffplan der 3 Klassen), 5. Von der Musica und deren
Übung, 6. Von der Visitierung des Pädagogii (Inspektionen), 7. Von denen
Examinibus (Prüfungen), 8. De promotionibus (die Versetzungen und Beförderungen
), 9. Von der Schuldisziplin, 10. Von den Pflichten der Lehrer im
allgemeinen, 11. Die Befugnisse des Prorektors, 12. Einzelbestimmungen für
die Klassen und Schüler, Kleidung, Benehmen, 13. Die Rechte der Lehrer,
14. Die Ferien.

Die fürstliche Schulordnung für das Lörracher Pädagogium stellt an den
Anfang aller Verpflichtungen die Erziehung der Jugend zur Gottesfurcht als
der Quelle aller übrigen Tugenden und aller Wissenschaft. Die Praeceptores

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