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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1954-01/0029
sollen allen Fkiß darauf verwenden, daß die Schüler mit zunehmendem Alter
je länger je mehr im Glauben bestärkt werden. So heißt es in der Einleitung:
„Damit auch der grundgütige Gott sowohl hierzu als zu allen anderen dero
Amts- und Schulgeschäften desto mehr Segen und Gedeihen gebe, so solle aller
Lectionum, tarn publicarum quam privatarum, Anfang mit dem gewöhnlichen
Gesang, biblischer Lesung und Gebet geschehen, sich auch solcher Gestalten
mit Gebet und Gesang endigen." Prorektor und Praeceptores sollen die Schüler
an allen Kirchentagen zum fleißigen Besuch des Gottesdienstes anhalten,, sie
sollen dabei das „vorwitzige Umgaffen, Schwätzen oder andere Unanständigkeit
" verhindern, vielmehr die Schüler anhalten, ihre Handbibel mit in die
Kirche zu nehmen, um darin die Texte der Predigt nachzuschlagen. Nach dem
Gottesdienst, in den die Schüler nach dem Namensaufruf in gemeinsamer
Prozession geführt werden, müssen sie über den Inhalt und Aufbau der gehörten
Predigt befragt werden. „Und damit in der Gottesforcht die Jugend
auch durch der Praeceptorum eigenes Exempel erbauet werde, sollen sich
selbige selbsten bei denen Gottesdiensten fleißig in denen ihnen assignierten
Stühlen einfinden und sonder Not keinen leichtlich versäumen."

Die Zöglinge des fürstlichen Pädagogiums sollten sich immer bewußt sein,
daß der Besuch der höheren Schule ihnen moralische Pflichten auferlegte, daß
sie sich eines tadellosen Benehmens zu befleißigen hatten; die Lehrer sollten
ihnen dabei ein leuchtendes Vorbild sein. Die entsprechenden Vorschriften
beruhen auf so erfrischenden Grundsätzen, daß ich es nicht umgehen kann,
sie wörtlich anzuführen: Da heißt es z. B. zur Pflege „wohlanständiger Sitten
und Tugenden": „Dieweilen alle Wissenschaften bei Ermangelung der Tugenden
und andern anständigen Sitten ein unvollkommen Wesien und, wie es die
Erfahrung bezeuget, mehr schäd- als nützlich oder vorträglich sind, so solle
nicht weniger die studierende Jugend mit allem Eifer zu diesen angeführet
werden. Hingegen solle von der Jugend aller Mutwill, üppig Schwelgen und
andere Unmäßigkeit, auch Lügen, Trügen und in summa alle anderen Laster
und darunter auch in Sonderheit das unordentlich Auslaufen in Wirtshäuser
und Spielplätze, sodann das nächtlich Schwärmen und Johlen, Graggelen und
Balgen auf den Gassen alles Ernstes abgewendet und die Übertreter mit
empfindlicher und ihrem Verbrechen proportionierter Straf angesehen werden."
Die Schüler haben sich in guter Zucht allen Fluchens, Schwörens, Lästerns und
Schmähens zu enthalten, sie dürfen nicht ohne Vorwissen des Lehrers der
Schule fernbleiben, zur rechten Zeit müssen sie mit Büchern und Schreibzeug
zum Unterricht antreten, „alle Zeit mit dem Mantel, gekämmten Haares, gewaschenen
Gesichtes und Händen und mit sauberen Kleidern." Sobald der
Schüler in seine Klasse kommt, hat er sich auf seinen Platz zu setzen, er soll
nicht herumlaufen, nicht schwätzen, fleißig soll er dem Präzeptor zuhören und
alle Aufgaben ohne Murren und Widerrede willig verrichten. Der Landesvater
ermahnt seine Schuljugend, sich unflätiger Reden und Gebärden, Zoten und
Narrenpossen zu enthalten, die Mitschüler nicht zu schlagen, zu schmähen,
ihre Kleider, Bücher oder Schreibzeug aber auch das Schulgebäude, die Klassenzimmer
und die Fenster zu schonen, resp. in gutem Zustand zu bewahren.
Ist die Schule aus, so sollen sie „ohne alles Lärmen, großes Gepolter oder Geräusch
" geradenwegs nach Hause gehen. „Daheim oder anderswo soll der
Schüler nichts aus der Schule schwätzen, noch seine Praeceptores oder Mitschüler
bei seinen Eltern oder Pflegern verunglimpfen oder beschimpfen."

Was würden unsere heutigen Schulbuben sagen, wenn sie verpflichtet
würden, sich in den Ferien zu Hause „still und fromm" zu verhalten, wenn
sie „kein Brot, Obst oder essende W^aren" mit in die Schule bringen dürften

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