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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1954-02/0029
Nach der Durchführung der Reformation im Markgräflerlande stellten sich
Schwierigkeiten ein in der Ablieferung des Lehenszinses. Deshalb verlangte
die Talvogtei Schönau 1569 durch den Talvogt Hans Butz und den Geschworenen
Bläsy Dietsche von Geschwend vom markgräflichen Gerichte, daß das
Erblehensverhältnis gelöst werde und der Hof der Frühmeßstiftung wieder
an die Talvogtei zurückfallen solle, da Zinsen und Pflichten nicht geleistet
würden und kein natürlicher Erbe des Erblehenbauern vorhanden sei.

Auf den 4. Oktober 1569 sollte auf Bürgeln eine Verhandlung mit den
markgräflichen Beamten über diesen Lehenhof stattfinden.7) St. Blasien sandte
dazu den Pater Großkeller Kaspar Thoma, der später als Abt Kaspar II. dem
Kloster vorstand, und den Pfarrer von Schönau, Pater Johannes Ströhn, einen
gewiegten Kenner der Rechte des Klosters. Diese ritten schon am 3. Oktober
nach Sitzenkirch und andern Tags nach Bürgeln. Der Pater Probst von Krozingen
kam vom Herbste in Rheinweiler nach Bürgeln. Um 10 Uhr trafen auch
die markgräflichen Vertreter ein: der Landschreiber und der herrschaftliche
Verwalter. Der Landschreiber regte an, zuerst zu essen. Dann sollte die Verhandlung
wegen Buggingen beginnen. Die Stimmung war aber keine gute.
Durch die Religionsänderung waren auch die politischen und Rechtsverhältnisse
gespannt geworden. Eine sachliche Besprechung war schwierig geworden. Der
markgräfliche Landschreiber benützte die Gelegenheit der Zusammenkunft, vor
den Abgesandten des Klosters auch andere Fragen vorzubringen, die nach
seiner Meinung auch der Regelung bedürften, wozu aber die anwesenden
Klosterherren keine Vollmacht hatten.

Der Landschreiber zeigte, als man die Verhandlung beginnen wollte, zuerst
an, daß der „Prädikant", der Pfarrer von Obereggenen, sich auf der Synode
zu Rötteln beklagt habe wegen seines Gehaltes. Da kam der „Prädikant" selbst
in die Stube und sagte, daß er schon wiederholt beim Schaffner Bartlin in
Sitzenkirch sich beklagt habe wegen einer Entschädigung für die Pastoration
der Sitzenkircher. Er sei aber stets abgewiesen worden. Jeder Arbeiter sei doch
seines Lohnes wert. Er schlage vor, 40 bis 50 Gulden oder Korn und Haber
in diesem Werte und 4 Saum Wein oder 20 Gulden. Die St. Blasier erwiderten,
Sitzenkirch sei nie eine Pfarrei gewesen. Der Bach habe von jeher geschieden
zwischen den Pfarreien Obereggenen und Vogelbach, Heute noch müßten die
Bauern von Sitzenkirch dem Sigristen von Vogelbach je 1 Laib Brot geben.
Die Spendung der Sakramente zu Sitzenkirche sei aus freiem Willen und nicht
aus Verpflichtung geschehen. Der Pfarrer von Obereggenen habe ein herrliches
Jahreseinkommen. Sie könnten nichts gewähren; denn sie hätten dazu keinen
Auftrag. Darauf entgegneten Landschreiber und Geistlicher Verwalter, ihr
Fürst, der Markgraf, sei jetzt Bischof im Land und und die Untertanen hätten
von jeher die Kirche besuchen können, welche sie wollten. Es sei billig, was sie
begehren. Das Haus Sitzenkirch könne das wohl leiden. Bis Martini wünschten
sie Antwort. Eine weitere Klage brachte der Pfarrer von Obereggenen vor.
Im „Bitziggraben" erhalte er wohl den Heuzehnt. Aber er verlange auch, wenn
das Mattfeld als Ackerland benützt werde, den Fruchtzehnten. Und wenn der
Hanf abgeerntet sei und hernach noch Gerste auf diesem Feld gepflanzt werde,
verlange er von beidem den Zehnten. (Diese Forderung des Doppelzehnten
wurde übrigens auch anderwärts gestellt von den Zehntberechtigten, aber
immer wieder von den Bauern trotzig abgelehnt.) Auch den Rübenzehnten begehrte
er oder wenigstens soviel, als er benötige.

7) Ebenda.

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