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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1954-02/0030
Nach dem Imbiß begann der Landschreiber mit einer andern Sache. Diese
betraf die Beholzung zu Sitzenkirch. Darum orientierte der Schaffner Barthlin
die beiden Parteien über den altüberkommenen Besitz des Kloster Sitzenkirch.
Von der Gartentür zu Bürgeln aus zeigte er die Grenzen. Anwesende Sitzenkircher
sagten, nach ihrer Meinung gehöre der Sitzenkircher Wald jetzt dem
Fürsten und nicht dem Schaffner Barthlin. Nicht diesem, sondern dem Markgrafen
entrichten sie Steuer und Abgaben. Sie hätten Mangel an Holz. Ihre
Vorfahren hätten auch da und dort geholzt. Sie bitten den Landschreiber und
Verwalter, ihnen das Holzen zu gestatten. Die St. Blasier antworteten, dieser
Waldstreit sei erst voriges Jahr entstanden. Sie hoffen, daß Sitzenkirch und
Bürgeln und der Abt in ihrem Besitzrecht belassen werden. Der Landschreiber
entscheidet, daß diese Angelegenheit dem Landvogt unterbreitet werden müsse.
Die Sitzenkircher Bauern aber sollen holzen, wo und wann sie wollten. Die
Abgesandten St. Blasiens protestierten gegen diese Weisung. Der Notar sollte
den Protest niederschreiben. Doch noch bevor das vollzogen war, schwangen
sich die markgräflichen Herren auf die Pferde und ritten davon. Einige Äußerungen
, die in der Siedehitze des Wortgefechtes gefallen waren aus dem Munde
der Vertreter des Markgrafen, wußten die St. Blasier nicht zu deuten, so:
Sitzenkirch müsse noch der Vogt von Kandern bekommen. Denn dem jüngsten
Kind gehöre das Haus. Auch hatte der Landschreiber sich geäußert: „Die
imagines sanctorum (Bilder der Heiligen) oder die Abgötterey soll man perfort
hinwegtun."

Die Angelegenheit des Bugginger Lehenhofes war gar nicht berührt worden.
Deutlich zeigte sich, wie die konfessionellen Gegensätze sachliches Verhandeln
verhinderten.

Immer wieder mußte sich der Abt, dessen Kloster die Pfarrei Schönau verwaltete
, bei den Schönauern beklagen, daß die Lehenzinse von Buggingen nicht
eingehen, so 1574. Am 8. September 15758) war der Schönauer Pfarrersknecht
Thomas Matt in Buggingen und teilte dem Inhaber des Lehenhofes, Fürst dem
Jüngern, mit, daß zwischen dem 15. August und dem 8. September (Maria
Himmelfahrt und Maria Geburt) der Lehenzins fällig gewesen sei, er möge
bis in 14 Tagen den Zins bereit halten, damit die „Muler" (Maulesel), die im
Herbst in Schönau in der „Mulscheuer" untergebracht waren), die Frucht mitnehmen
könnten. Der Pächter Fürst will auf Martini (11. Nov.) den Zins nach
Staufen bringen, wohin jeden Mittwoch des Pfarrers Knecht von Schönau fahre.
Er erklärte auch, daß er schon wiederholt die rückständigen Zinse habe entrichten
wollen, aber der „Junker" habe ihn davon abgehalten, bis der verkaufte
Garten wieder zum Gute gehöre.

Schönau kam nun selbst in große Ungelegenheiten mit St. Blasien, der Regierung
und auch dem Bischof, weil es schien, als ob Schönau selbst am Nicht-
eingang der Bugginger Zinsen mitschuld sei. Darum legte am Donnerstag nach
Lichtmeß 1580 die Talvogtei den Lehenhof und alle diesbezüglichen Urkunden
in die Hände des Abtes von St. Blasien.

Aber auch der Abt richtete nicht mehr aus. So hatte schon 1579 der Pächter
derart schlechte Frucht geliefert, daß diese weder zum Backen noch zum Essen
sich eignete. An den markgräflichen Amtmann zu Badenweiler schickte der
Abt den „hübschesten Laib" als Probe und bat um Einschreiten. Am 24. Dez.
1580 teilte der Abt dem Amtmann zu Badenweiler mit, daß nach Übergabe
des Lehenhofes durch Schönau er jetzt der neue Lehensherr sei und daß Fürst
nun vom Abt das Lehen zu empfangen habe. Zugleich bat der Abt, den Pächter

8) Pfarrarch. Sch. P. Gebel. Wie unter Nr. 1.

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