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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-02/0100
Spalte 1

Spalte 2 Spalte 3

Spalte 4

Binzen 5)

DB Gn
DOB Lü
JB Pr
SdR Pe
Rhw
Kl

W: DB
F : DB
M
GV
BiKo

1

9

3 —

DB

FWH:

DB ö/i«: M

3/

lö-

BiKo Vi«; GV den so-
„Neun-Zweitel-Zehnt";
Ez: PfO
M

Blansingen

DB
SB

DOB

JR



Pe
Ist

SB ()
GV ()

1

2

3

— SB

FW: SB (größtenteils)
SB, doch muß es hiervon
und vom Welmlinger No-
valzehnt jährl. 1 mtr Ro,
5 mtr Di, 6 mtr Ha an M
liefern

Brombach

Sb

We
Sp

HFz + Wz: SB

1
2

3

SB

Gz: SB; sehr kleines, das
sog. Feldlauszehntlein: GV

Bürchau

M (1681)
GV

Efringen

DB
SB

DOB

JB
We
Kl
Ap

SB !

M (1681)
GV

Nach Jurisdictionalium
1614: M 6)

nach GV-Akten: SB
nach neuem Rezeß mit SB:
SB gegen 1 mtr Gerste für
GV

Egringen

DB

DOB

Sp

Ar

We

Kl

F¥z: Sp

GV

M

eG: DOB

1
2

3

Sp

GFWz: Sp
M

5) Binzen hat einen Zehnt gemeinsam mit Rümmingen und Schallbach. 229/8972. —
Die Zehntgemeinschaft mit Rümmingen endete 1733, die mit Schallbach dauerte bis
1556. - Rümmingen und Schallbach gehörten zur Mutterkirche Binzen, die dem hl.
Laurentius geweiht war. Wahrscheinlich ist der Umstand, daß sie einen gemeinsamen
Zehntbezirk bildeten, auf diese Tatsache zurückzuführen. Membrez, Binzen 31

6) Diese beiden Angaben stehen so in 66/433—434. Das erwähnte Jurisdictionalium
ist jenes, das ich für Spalte 3 mit herangezogen habe (66/7550). Ob die Jahreszahl
1614 stimmt, läßt sich nicht mit Sicherheit sagen: im GLA ist es auf 1621 datiert
worden, in ihm selbst finden sich keine genauen Daten, zuverlässig läßt sich für seine
Abfassung nur die Zeit zwischen 1610 und 1630 ansetzen. Dieses Jurisdictionalium
scheint oberflächlich und hastig zusammengestellt worden zu sein, und enthält außer
den in 66/433 schon vermerkten Irrtümern (vgl. auch Gersbach) noch andere ganz
oder teilweise unrichtige Angaben über den Zehntherrn. - Für diese Übersicht wurden
daher seine Angaben, wo immer es möglich war, an Hand anderer Quellen überprüft
und angegeben, wenn 66/7550 allein herangezogen wurde.

98


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