Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-02/0118
21) 74/2801, Neue Vogtordnung, um 1600. Zumindest 'zu Anfang des 16. Jahrhunderts
scheint dies noch nicht erforderlich gewesen zu sein. — Die Manumission ist
in der Regel auch erforderlich heim Überzug in einen Ort ohne Realleibeigenschaft
in derselben Herrschaft.

22) 21/136 Fischingen 1690 Leibeigenschaft u. a.

23) Einige Gemeinden in Baden-Durlach waren leibfrei, darunter alle Orte der
sieben „oberen Vogteien" der Herrschaft Badenweiler. Seith, Bkr. 115.

24) Bb 23, Badische Gesetze und Verordnungen (gedruckt), 1603—1869; 74/5251;
~T-!/5259; 74/5264—5266 Leibeigenschaft 1652—1698.

2:V) Landesordnung 1517, Carlebach BRG T, 149 f.; Landesordnung 1582, Bc 68;
6^/7550, Jurisdictionalium (dieses spricht, Anfang des 18. Jahrhunderts, von 1 alten
Henne und 3 ß als Leibsteuer; der Wert ist derselbe wie von 1 Huhn und 2 ß).

26) 66/7550.

27) Leibhuhn und Leihschilling tun damit deutlich ihren Charakter als Aner-
1 ennungsgebühr kund. — Der Leibfall ist, wie es in vielen herrschaftlichen Berainen
heißt, „uß gnaden nachgelassen" worden. Ks war dies eine der für die Bauern
günstigen Kolgen des Bauernkrieges von 1525. Vgl. dazu besonders Seith, Bkr.

28) 66/7550; 11/381 Maulburg 1562 Leibesherrschaft u.a.

20) Die Leibeigenen des Klosters St. Blasien, ob sie in Baden oder Vorderösterreich
c;tzen, sind alle leibfällig. Bei ärmeren Leuten wurde der Lcibfall häufig durch eine
mäßige Geldsumme abgelöst. Haselier, Hauenstein 31.

30) Vgl. die herrschaftlichen Bcraine.

31) Ludwig, Bauer 20.

32) Das Rauchhuhn mußte ursprünglich von jedem Herd gegeben werden.

33) Ks können hier nicht alle möglichen Kinnahmequellcn des Inhabers des Hochgerichts
, wie die Gebühren für die Marktgerechtigkeit, Kinnahmen aus dem Kremden-
recht, Judenschutzgeld etc. angeführt werden, sondern nur solche, die im Zusammenhang
mit dem Thema dieser Arbeit stehen.

34) Vgl. die herrschaftlichen Bcraine.

35) Kin Verzeichnis der Orte, an die Vermögenswerte frei transferiert werden
konnten, befindet sich im Anhang.

3(5) 66/7550; 65/564, pag. 895.^

37) siehe III, 1 Anmerkung 17.

38) Ludwig, Bauer 43.

39) Membrez, Binzen 51.

40) 65/563—570, pag. 2972 ff. Diese Handschrift des Landvogts Leutrum von
Eningen stammt aus der ersten Llälfte des 18. Jahrhunderts, schildert aber auch
ziemlich zuverlässig die Verhältnisse im 17. Jahrhundert.

41) 229/28624 Fischingen 1625—52 Zehntrecht. Die Streitpunkte sind bis Ende
les Jahrhunderts noch nicht geklärt: siehe 229'8570 Fischingen 1571—1682 Ansprüche
and'299/28569 Fischingen 1556—1700 Akzise.

42) 229/13196 Brombach 1680 Fronschuldigkeit.

43) Schopfheimcr Stadtbuch 1585, Original im Stadtarchiv Schopfheim, Urkunden-
Abteilung; hier nach 21/391, Vidimierte Kopie von 1603.

44) Siehe die herrschaftlichen Beraine.

45) 65/5 64 pag. 922 f.

46) Membrez, Binzen 51.

47) Es wurde in Kapitel TT, 2 schon angeführt, daß der Anspruch auf Fronen
in diesen Fällen nie mitvcrliehen wurde.

48) Ludwig, Bauer 21 f. berichtet dies von der Herrschaft Mahlberg.

49) 229/49276 Inzlingen 1688—97 Forstrecht; 229/49277 Inzlingen 1690—1767 Forstrecht
; 229/49289 Inzlingen 1601 Frondienste; 229/49293 Inzlingen 1665 Frondienste.

Zu IV

*) Z.B. 229/Weil c. 2 Gefälle 1259—1770. Ks handelt sich hier um einen von der
Mitte des 17. durch das ganze 18. Jahrhundert sich hinziehenden Streit wegen eines
Weinzinses von lA Mannwerk Reben zwischen dem Domstift Basel und St. Blasien.

2) z. B. 229/Weil c. 8 u. a.

116


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-02/0118