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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-01/0012
keinen großen Sinn. Denn Frauen waren nicht fallbar, so daß auch, wenn die
Leibeigenschaft der Frau klar erwiesen war, keine geldliche Verpflichtung
zu erfüllen war.

Doch, ließen sich die Talvogteien von der festen Uberzeugung ihrer Freiheit
nicht abbringen. Am Dienstag nach St. Ulrich 1578 beurkundet Vogt Fridlin
Thonig von Schönau im Namen des Rats, daß der Schmied Anton Müller
von ehrbaren Eltern Michel Müller und Verena geb. Meier, die noch in
Schönau leben, geboren sei (Kop. B. 1204 Bl. 51 a). Als Zeugen werden genannt
seine Gotte Annelin Müller, 60 Jahre alt, der eine Götti Martin Knebel,
50 Jahre alt, der andere Götti Balthasar Bürkin, 40 Jahre alt, der dritte
Götti Kaspar Schaderer, 30 Jahre alt. Die gute Erziehung wird bescheinigt
mit der Bemerkung: „So ist in dieser löblichen Graueschaft Hauwenstein ein
freier Zug, also daß ein Jeder der Leibeigenschaft halber frei und ledig."

Noch 1589 erhält Fridlin Rueder (Kop. B. 1204 Bl. 50.), ein ehemaliger
Sohn der zu Schönau getrauten Maria Rueder und Margareth Kunzelmann,
von Vogt und Rat von Schönau das Mannrecht mit der Bestätigung, er sei
„mit der Leibeigenschaft niemand, weder dem Herren Abt zu St. Blasien
noch sonst keinem anderen Herrn verwandt oder zugetan, sondern als ein
altgeborener Schönauer allerdings ledig und frei ohne alles geferde." 16)

Im Jahre 1585 hatten die Talvogteien Schönau und Todtnau einen Prozeß
angestrengt wegen der Leibeigenschaft, besonders aber wegen des Nachfalls
bei Wegzug aus den Tälern. Sie verweigerten sogar dem Abt den Huldigungseid
und die schuldige Pflicht, solange diese Fragen nicht entschieden seien
(Com. 10. F. 2.).

3.) Zu diesem Zwecke wurde zuerst Kundschaft geholt. Zeugen aus den
Tälern und erfahrene Leute aus der Nachbarschaft der Talvogteien wurden
auf den 9. 7. 1585 nach Staufen in die Ratsstube vorgeladen. Diese
Stube war ungeeignet. Darum wurde das Zeugenverhör in der Krone zu
Staufen vorgenommen. Als erster Zeuge wurde verhört

Conrad Arnolt, St. Blasischer Amann in Schönau seit Lichtmeß
1574, geboren zu Oberwangen bei Bonndorf. Sein Vater Claus Arnolt
war zu Andollfingen im Züricher Gebiet geboren. Seit 33 Jahren hat er dem
Abt gelobt und geschworen, zieht den Zehnten ein zu Schönau und führt den
Stab über Wunn und Weid usw.

Er habe den Urban Wetzel von Eutera (Aitern), weil er da3 dem dortigen
Hans Murer gegebene Versprechen nicht gehalten habe, zuerst um 3, dann 6,
zuletzt um 9 Schilling geboten und zuletzt ihn um 10 Schilling gestraft, ähnlich
den Andres Schinhut gestraft. Im Jahr 1579/80 habe der Abt in Schönau, wo
nie zuvor ein Gefängnis stand, ein solches gebaut, aber nur Fröhnder hineingesteckt
, so den Christian Seger von Fröhnd und den Thomas Kessler von
Ried wegen Untaten. Sein Vorgänger Amann Othmar Gisy war von Berau
und die Frau Regina von Ylingen (Uhlingen). Die Fälle im Breisgau wurden
von dem Amtmann in Krozingen oder vom Propst zu Bürgeln oder vom
Schaffner in Basel eingezogen.

Weitere Zeugen waren: Jacob Freitig von Wittenschwand 17),
Georg Maltzacher von Huenerholz (H i e r h o 1 z) und Caspar
Tränlivon Oberweschnegg, alle drei aus den Einungen des Hauensteins
, BartlinEberhart von Pfaffenweiler, 44 Jahre alter Bauer
und Gastgeber dort mit 1000 fl. Vermögen, Jacob Schlegel von eben-

16) allerdings = in allen Dingen

17) Wittenschwand, Hierholz liegen auf den Höhen rechts der Alb, Oberweschnegg
links der Alb.

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