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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-01/0040
über die Aufhebung der im Wiesenkreis
befindlichen sog. Nebenkirchen und Kapellen

während der Aufklärung

Von Ernst Schneider

Die Aufhebung sämtlicher sog. Nebenkirchen und der entbehrlichen Kapellen
wurde im Zuge der Durchführung der kirchlichen Reformen Josephs IL
durch ein Hofdekret vom 16. Februar 1783 verfügt. Die Durchführung stieß
auf beträchtliche Schwierigkeiten, so daß die vorderösterreichische Regierung
unterm 5. November 1789 nach Wien meldete: „Ein solcher Befehl kann dermal
nicht ausgeführt werden; das Volk ist, wie sich bei allen Gelegenheiten und besonders
in der Ortenau werktätig gezeigt hat, für seine Kapellen und Kirchen
ungemein eingenommen, und noch auf die heutige Stunde ist der Geist der
Unruhe nicht ganz bei ihm erstickt..." Die böhm.-österr. Hofkanzlei war
einsichtig genug, der vorderösterr. Regierung zu raten, mit der weiteren Ausführung
des kaiserlichen Befehls „bis auf günstigere Zeiten zu warten" 1). Für
die Volksreligiosität ist dieser Bericht aufschlußreich; zeigt er doch in knappen
Worten, wie stark die gläubige Bevölkerung mit ihren Kirchen und Kapellen
verbunden war.

Von ungleich größerer Bedeutung sind aber jene Berichte, die größtenteils
im Jahre 1807 auf Grund einer Erhebung der Großherzogl. Bad. Regierung
(Regierungs- und Kammerprotokoll Nr. 5676 vom 6. Juni 1807) über „Zahl,
Beschaffenheit und Vermögensstand aller überflüssigen Kapellen" und der damit
verbundenen Bestimmung ihrer Fonds für den Breisgauischen Religionsfond
von den unteren Verwaltungsstellen eingegangen sind.

Diese Berichte geben einen bemerkenswerten Einblick in das religiöse Leben
dieser Zeit, vor allem an Wallfahrtsorten. Von besonderem Interesse sind die
Gründe, die darin zur Beibehaltung der Kapellen aufgeführt sind — sie enthalten
Einzelheiten über die Bedeutung und Stellung dieser Andachtsstätten,
über das Verhältnis der Gläubigen zu ihren Kapellen, über die Volksreligiosität
überhaupt. Uber Gründung und Alter, Bauart und Größe, Ausstattung und
Vermögensstand der Kapellen erfahren wir Näheres. Vereinzelt werden auch
Brauchformen und Sagen aufgeführt.

Die weitere Durchführung dieser Reformen war aber nur durch den Einfluß
des konstanzischen Bistumsverwesers Wessenberg möglich, dessen weitgehende
kirchliche Neuerungen im aufgeklärten Geite sich ungünstig auf das Weiterbestehen
der Nebenkirchen und Kapellen auswirkten. Wessenberg sah im Wallfahrtswesen
, das sich zu Anfang des 19. Jhs. beim katholischen Volk großer
Wertschätzung erfreute, eine gefährliche Quelle des Aberglaubens. Es heißt
darüber im 1. Band der von Wessenberg geleiteten „Geistlichen Monatsschrift"
(S. 184)2): „Alle Wallfahrtskirchen und Nebenkapellen sind dem Hauptgottes-

1) Fritz Geier, Die Durchführung der kirchlichen Reformen Josephs IL im vorderösterreichischen
Breisgau. Stuttgart 1905, S. 198 f. (= Kirchenrechtliche Abhandlungen
, hrsg. von Ulrich Stutz, 16. und 17. Heft).

2) Adolf Rösch, Das religiöse Leben in Hohenzollern unter dem Einflüsse des
Wessenbergianismus 1800—1850. Köln 1908. S. 92 f. — Vgl. Konrad Gröber, Heinrich
Ignaz Frh. v. Wessenberg, in „Freiburger Diözesan-Archiv" 55 (1927), S. 362—509,
bes. S. 413—423. — Hermann B a i e r, Wessenbergstudien, ebda. 56 (1928) S. 1—48,
bes. S. 1—14. (Wir haben nicht die Absicht, an dieser Stelle Schrifttum über Wessenberg
zu häufen).

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