Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-01/0052
Wallbach (Säckingen): Kapelle. Klasse III

Der Erbauer und Stifter dieser seit 1732 bestehenden Kapelle ist — nach
dem Bericht des Oberamts Säckingen vom 13. 6. 1808 — Lorenz Weick von
Wallbach, Dekan zu Bamlach. Die Kapelle wurde mit einem Kostenaufwand
von etwa 4000 fl. erbaut.

Größenverhätnisse:

Innere Länge bis zum Chor: 27

Chor:

Innere Breite bis zum
Länge des Chors:
Breite des Chors:
Sakristei:
Kirchhof:

23
19

15 V.

Schuh
Schuh
Schuh
Schuh

12 Schuh lang, 5 Schuh breit
15 M bzw. 11 Vi Schuh breit

Die Kapelle besitzt drei Altäre; der Choraltar mißt 9% Schuh in der Breite
und die Nebenaltäre sind je 5 % Schuh breit. Das Gotteshaus weist zwei Stuhlreihen
auf: sieben Stühle auf der einen und sechs Stühle auf der andern.
Die Kapelle hat fünf Kreuzstöcke (8 Schuh hoch und 4 Schuh breit).

Zu den Paramenten zählen u. a. 5 Meßgewänder samt Corporale, 1 Kelch,
4 Lichtstöcke aus Messing, 2 Meßkännlein, 1 zinnerner Teller, Meßbuch, Bene-
dictionale, Rituale.

Die Kapelle dient zum Nachmittagsgottesdienst, da die Pfarrkirche ziemlich
entfernt liegt. Einmal wöchentlich wird darin Messe gelesen. In dem genannten
Bericht des Oberamts Säckingen wird betont, daß die Abschaffung der zwar
nicht unbedingt notwendigen Kapelle „vieles Aufsehen erregen" würde. Auch
das Dekanat Minsein ist in seinem Bericht vom 6. Okt. 1810 an das Kreisdirektorium
für die Belassung der Kapelle. Der Uberschuß aus den Einkünften
soll für die dortige Schule verwendet werden.

Wehr: Kapelle Maria Ackerein. Klasse III

Nach dem Bericht des Schönauischen Amtes in Wehr vom 8. Okt. 1807
wurde die Kapelle im Jahre 1661 von Joh. Litschgi von Krozingen gestiftet.
Zu dem Stiftungskapital hat der Vogt Johann Genter zu Wehr einen beträchtlichen
Teil beigetragen. Die Kapelle ist 15 Schuh breit, 24 Schuh lang und die
Mauern sind 14 Schuh hoch. Ein altes Meßgewand, ein Meßbuch und vier
hölzerne Leuchter gehören zu den Kirchengeräten. Der Pfarrer ist nach dem
Stiftungsbrief von 1661 verpflichtet, jeden Samstag eine Messe zu lesen, ferner
am Dienstag vor „Auffahrt" mit drei Priestern das Kirchweihfest zu feiern,
für den Stifter das Anniversarium und für den Vogt Johann Genter vier
Jahrtage zu halten.

Dem Besitzer des Ackers, auf dem z. T. die Kapelle steht, obliegt es, die
Kapelle in sauberem Zustand zu halten, abends und morgens die Betglocke
zu läuten, an Sonn- und Feiertagen den Rosenkranz zu beten.

Die Kapelle ist als Filialkirche des Ortes Enkendorf zu betrachten, dessen
Bewohner bei schlechter Witterung und besonders im Winter hier den Gottesdienst
besuchen. Aus diesem Grunde ist die Aufhebung der Kapelle nicht
tunlich.

Das Dekanat Minsein äußerte sich am 6. Okt. 1807 auf Grund des Gutachtens
des Pfarrers zu Wehr in ähnlichem Sinn und ist der Meinung, daß,
solange nicht über alle Filialkirchen das Endurteil gesprochen ist, diese Kapelle
zu belassen sei.

50


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-01/0052