http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-01/0058
selbständig einen Fund bergen zu wollen, d. h. eine Privatgrabung zu unternehmen
; denn der Laie würde bei allem Eifer und aller Sorgfalt doch manchen
wichtigen Begleitumstand des Fundes außer Acht lassen. In jedem Fall, wo
man - als Bauer oder Kleingärtner, Bauarbeiter oder was auch sonst es sei -
auf einen Fund stößt, also etwa auf Scherben oder Knochen, Steine mit
Bearbeitungsspuren oder Bodenverfärbungen, Brandstellen oder Metallstücke
(die übrigens als solche infolge der meist sehr starken Oxydation kaum erkenntlich
sind), sollte das zuständige Bürgermeisteramt verständigt werden, das die
Weiterleitung der Meldung an das Staatliche Amt für Ur- und Frühgeschichte
in Freiburg besorgt. Wichtig ist vor allem, daß die Fundstelle nach Erstattung
der Meldung unverändert bleibt, bis ein Fachmann eintrifft, der alles weitere
veranlassen wird. Natürlich ist eine unterbrochene Arbeit nicht angenehm, aber
vielleicht wiegt die Freude darüber, auch ein Bausteinchen zum großen Gesamtbild
unserer Vergangenheit beigetragen zu haben, den Ärger doch ein wenig
auf. Jeder Heimatfreund - und unsere Zeitschrift wendet sich ja vorwiegend
an sie - sollte sich verpflichtet fühlen, Aufmerksamkeit und vor allem Willigkeit
seiner Freunde und Bekannten auch auf diese Dinge zu lenken, damit
weitere Erkenntnisse möglich werden und die Bindungen zur Heimat, die sich
allenthalben zu lockern beginnen, neue Verknüpfungen zwischen Mensch und
Umwelt finden, die heute nötiger sind denn je.
Quelle: Badische Fundberichte, 20. Jahrgang 1956, S. 171—282.
Markgräfler Flüchtlinge während des 30 jährigen Krieges
in der baselischen Gemeinde Riehen
Mitgeteilt von Karl S e i t h .
Zum ersten Male im Laufe eines Jahrhunderts voll Blut und Tränen eröffnet
uns das Kirchenbuch von Riehen, des dem benachbarten Markgraflerland am
nächsten gelegenen baselischen Dorfes, ein Bild des Flüchtlingsstromes.
Da sowohl das Ehe- wie auch das Sterbebuch dieser Zeit verloren sind,
geben wir das Verzeichnis der Taufen für den Zeitraum 1622 bis 1649.
Name
Tauf tag des Täuflings Eltern Herkunftsort Paten
1622
3.3.
1623
23. 9.
11.2.
19. 8.
21.9.
Kungold
Johannes
Berbel
Maria
Catharina
George Meyer
Agnes Göltzlin
dieselben
Conradt Bofert
Ursel Trimpenen
Franz Linck der
Kuhhirt
Anna Bidermannin
Hans Frager
Chrischon Nothstein
Egringen
Amt Altkirch
Istein
Schallbach
Großkams
Rümmingen
Kath. Schärerin von
Rümmingen
56
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-01/0058