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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
21.1959, Jahresband, Ortsgeschichte von Egringen.1959
Seite: 102
(PDF, 61 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0104
Drei Stiere und 3 Eber führt der Hirte auf die Weide. Wem das Feld von diesen
geschädigt wird, der soll einen schwarzen Hut auf einen Stecken stecken und sie
auf andere Güter scheuchen.

Wenn das Wuchervieh (Stiere und Eber) zu Nacht mit dem andern Vieh heimkommt
, soll man das Wuchervieh auch hereinlassen und es dem Meier oder seinem
Boten sagen, damit sie es abholen. Tut er das nicht, so ist es verloren, oder er muß
es bezahlen (damit ist wohl das Futtergeld gemeint).

Wer seine Korn- oder Geldzinse an den Meier nicht zu rechter Zeit abliefert, der
soll alle Montage im Wochengericht vor den Richtern verklagt werden. Der
Säumige wird jeden Montag gebüßt mit 3 Schillingen so lange, bis die schuldigen
Zinse entrichtet sind. Hier tritt mit aller Deutlichkeit das Hereindrängen des Markgrafen
in den Rechtskreis des Dinghofes zutage.

Markgraf Rudolf IVr., Herr zu Rötteln, Landgraf zu Sausenberg und Graf von
Neuenburg (Neuchätel) am See, Ritter Hans von Bärenfels, und Bürgermeister
und Räte der Stadt Basel beurkunden, daß dieser Vertrag samt den Bestimmungen,
die ursprünglich schon bestanden haben, mit ihrem Willen abgeschlossen worden
ist. Es wurden 2 Urkunden darüber gefertigt; zur Bestätigung ihrer Echtheit
hängen ihre Siegel daran: Markgraf Rudolf, die Stadt Basel, Thüring von Hallwyl
und das Große Spital zu Basel.

Eine unbedachte Äußerung des Michel Möschlin von Egringen über den Markgrafen
Philipp hat ihm auf Antrag des Junkers Hans von Baldeck einige Zeit lang
Gefängnishaft in Rötteln eingetragen. Wahrscheinlich hatte ihn der „Giller", der
Verbrecherturm, aufgenommen. Gute Freunde sind für ihn bei Baldeck eingetreten
, so daß dieser sich herbeiließ, bei Landvogt Thüring Reich von Reichenstein
die Entlassung des Gefangenen zu bewirken. Zur Beurkundung hängt der
Statthalter zu Badenweiler, der Junker Jacob von Reinach, sein Siegel an das
Pergament. Am 1. Juni 1489 war der Vorfall bereinigt; Möschlin mußte aber versprechen
, in Zukunft seinen Mund zu zähmen und nichts Ungebührliches weder
über den Markgrafen noch über seine Anhänger verlauten zu lassen.

Den Anlaß hierzu können wir vermuten: Markgraf Philipp war der Sohn
Rudolfs IV.; nach dem Tod des Vaters im Jahre 1487 hatte er die 3 Herrschaften
im Breisgau übernommen. Im Schloß zu Rötteln hatte ihn seinerzeit Herzog
Philipp der Gute von Burgund, als er von einem Reichstag wieder nach seiner
Residenz Dijon zurückkehrte, über die Taufe gehoben. Von ihm erhielt er den
Namen. Während sein Vater in dem burgundisch-schweizerischen Krieg sich auf
die Seite der Städte Bern und Solothurn stellte, ging der Sohn, als sich Frankreich
die burgundische Beute aneignete, auf die Seite Frankreichs über. (Seine Erbtochter
Johanna heiratete entgegen dem Erbvertrage mit dem Markgrafen Christoph
von Baden den Herzog von Longueville, einen nahen Verwandten des französischen
Königs.) Welcher Teilnehmer des ersten Weltkrieges, der einst vor
Reims lag, hätte damals gedacht, daß in der schönen Kathedrale sein Markgraf
Philipp bei der Krönung des französischen Königs Karl VIII. mitwirkte und beim
Einzug in Paris an dessen Seite ritt! Dringende Rufe seines Vaters aus Rötteln
beachtete er nicht, konnte es vielleicht auch nicht, da ihn der Franzose Tag und
Nacht überwachen ließ! Er fing ihn mit goldenen Ketten, nahm ihn in den königlichen
Orden des hl. Michael auf, wozu ein Eilbote aus Rötteln den Paradehelm
holen mußte, damit das Ordenszeichen darauf angebracht werden konnte. Er gab
ihm seine Nichte, Maria von Savoyen, zur Gemahlin. Er kam sehr selten in seine
angestammte Heimat zurück, da er zuletzt Gouverneur der Provence war. Erkrankt
, kehrte er nach Neuenburg zurück, wo er am 9. September 1503 starb.
Sein Herz wurde in einer Kapsel, die die Gestalt der Röttier Kirche hatte, in der
Gruft seiner Ahnen beigesetzt, woselbst es sich heute noch befindet. Baulich hat er

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