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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
21.1959, Jahresband, Ortsgeschichte von Egringen.1959
Seite: 152
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1959/0154
Kernen. Weilen auch über dem Mühlenteich zwey Brücklein in Eggringer
Bahn gehen, als solle der Müller das Obere in seinen Kosten; das untere
aber die Gemeind machen lassen, doch daß beiderseits das Holz aus dem
Gemeinen Wald umbsonst hergegeben werde.

Als haben wir zu Mehrer Bekräftigung das Hochfürstliche Marggrl:
Baden Durl: Oberamt der Landgrafschaft Sauhsenburg und Herrschaft
Rötteln gebetten und erbetten vorstehende Renovation des Briefs mit dem
gewöhnl. Ober Amts Insiegel zu bedrucken.

So alles geschehen, die Bezeugung der Renovation anno 1692

die unter Druckung des Siegels aber
den 30ten Martii ao 1693

8. Februar 1697: Markgraf Friedrich Magnus zu und Hochberg bestätigt dem
Müller Hans Jakob Brunner, daß er, seine Nachfolger und sämtliche Inhaber
der Mühle das zu dieser benötigte Bauholz unentgeltlich aus den
ärarischen Waldungen anzusprechen haben.

25. Januar 1718: Markgraf Karl zu Baden etc. bestätigt die Holzabgabe aus den
herrschaftlichen Waldungen an den derzeitigen Besitzer der Mühle Jakob
Bronner in Egringen.
Die Mahlmühle hat zwei Gänge.

19. Juli 1747: Ein fürstliches Kammerdekret bestimmt, daß die Holzabgabe für die
Mühle erst nach vorherigen Feststellung erfolgen darf.

1755: Hans Martin Brunner ist Besitzer der Mühle, mit der auch eine Öl-Mühle
die vom Wasser betrieben wird, verbunden ist.

1764: Die Witwe und Kinder des vor einiger Zeit mit Tod abgegangenen Müllers
Brunner sind Besitzer der Mühle.

19. Nov. 1819: Großherzog Ludwig von Baden erneuert dem derzeitigen Besitzer
der Mühle, Johann Georg Weihs in Egringen, den Freiheitsbrief.

Von unseren Wirtshäusern

Schon von jeher wurde dem Recht des Weinausschanks im Dorfe besondere
Beachtung zuteil. Im Dinghofrodel sichert das überlieferte Dorfrecht „jeglichem
im Dorfe das Ausschenken des im eigenen Bann Egr. gewachsenen Weins" zu,
während angekaufter Wein nur mit Erlaubnis des Spitalmeisters angeboten werden
durfte. Im übrigen hatte und nutzte der jeweilige Meyer des Spitals bevorrechtigt
die Taferne, die neben dem Dinghof am heutigen Ort des „Rebstocks" zur Einkehr
geladen hatte. Das „Umgelt", der Maßpfennig, 4 Pfennig Stäbler von jedem
ausgeschenkten Saum Wein, forderte das Herrenrecht des Markgrafen, wenn es
herrschaftlicher Wein war, 8 Batzen vom Saum aus den eigenen Reben. Später,
im 18./19. Jh. erfahren wir auch von der Gemeindewirtschaft, die wohl auf dem
oben genannten Recht des freien Ausschanks beruhte und von der Gemeinde in
gewissen Jahresabständen versteigert oder gegen eine bestimmte Pacht an Liebhaber
vergeben wurde, in deren Haus mit einem „Maien" als Zeichen davor vorübergehend
gewirtschaftet wurde. Sie unterstand auch dem herrschaftlichen
Gebot: Keiner dürfe offen Wirtschaft halten ohne Erlaubnis des Oberamts. Die
Konkurrenz der Gemeindewirtschaft hat der erste Rebstockwirt in der Folgezeit
geschickt und auch ohne Schaden für die Gemeindekasse ausgeschaltet, indem er
jahrelang die Pacht für erstere mitübernommen und bezahlt hatte. Wir erfahren
dann nur noch, daß sich kein Bewerber mehr bemühte, das Recht zu ersteigern.

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