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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
21.1959, Jahresband, Ortsgeschichte von Egringen.1959
Seite: 250
(PDF, 61 MB)
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bekannt. Seine Schularbeit verrichtete er treu und brav. Seine Dienstzeit dauerte
aber nur bis zum 26. 2. 1756. Er wird mit „Fronfreiheit" in Gnaden entlassen. Es
folgt ihm sein Sohn Nicolaus Keller, geb. 24. 7. 1730; gest. 28. 12. 1800. Dieser
ist noch Besitzer seines väterlichen Hauses. Obwohl er körperbehindert war - es
fehlte ihm ein Arm -, hatte er sichtbare Erfolge erzielt. 1781 ist er infolge seines
Alters und seiner Gebrechlichkeit, auch wegen Nachlassens seiner unterrichtlichen
Erfolge gezwungen, einen Schulprovisor anzufordern. Eine Schuldenlast
zwingt ihn, sein Haus an die Gemeinde zu verkaufen. Im Oktober 1790 wird nun
ein Provisor zur Hilfe angewiesen. Es war dies der Provisor Ziegler; geb. 19. 9.
1771, gest. 9. 7. 1824. Es heißt dort: „daß Keller die Schule alterswegen nicht
mehr richtig besorgen kann". Infolge Platzmangels muß Ziegler privat untergebracht
werden. Keller hat einen Teil seiner Wohnung an seinen Tochtermann
Martin Eckenstein abgegeben; dadurch hat er selbst gerade noch für sich Platz.
Zieglers Nachfolger war Lehrer Lehmann; geb. 14. 3. 1794, am 1. Januar 1825
hier aufgezogen. Er hatte damals schon viel um sein Gehalt zu kämpfen. Einen
Teil bezog er aus der Gemeindekasse - den andern mußte er von den Kindern als
Schulgeld (48 Kreuzer pro Kind jährlich) selbst einziehen. Eine ergötzliche Angelegenheit
, denn das Einziehen solcher Gelder war wohl, wie heute, wenig
beliebt. Der Gemeindeanteil an seiner Besoldung setzte sich aus folgenden Posten
zusammen:

G. Kr.

a) für Orgelspiel jährlich 5 30

b) Haltung der Nachtschule 3 —

c) Haltung der Sonntagsschule 1 —

d) Besorgung und Ausputzung der Kirchenuhr 2 30

e) für Besen zur Kirche und Schule - 48

zusammen: 13 08

Wie so mancher seiner Amtsgenossen war er 1848/49 für die Sache einer freiheitlicheren
Gestaltung des Staatswesens tätig gewesen, hatte auch das einige
Reich als Ziel erstrebt. Gleichgesinnte Männer fand er nicht nur in Egringen,
sondern auch in Mappach, Efringen und anderen Orten. Als nach dem Niederschlagen
des Aufstands die Untersuchungen begannen, wurde Lehmann strafversetzt
und war so noch gut weggekommen.

Lehmann war am 1. Januar 1825 hierher gekommen. Bald darauf muß er - aus
welchem Grunde ist nicht ersichtlich - mit dem Schullehrer Beidek von Vögis-
heim in einen Streit geraten sein, hatte ihn schuldhaft verwundet und wurde deshalb
zu einer achtwöchigen Gefängnisstrafe verurteilt. Nun wollte das Bezirksschulamt
wissen, wie die Strafe, ohne daß dadurch der Schuldienst gefährdet
werde, in Vollzug gesetzt werden könne. Das Urteil lautete folgendermaßen:

Urteil

„Inkulpat sei der schuldhaften Verwundung des Schullehrers Jeremias Beidek
von Vögisheim für geständig und überwiesen zu erklären, derselbe daher zu einer
achtwöchentlichen bürgerlichen Gefängnisstrafe und zur Tragung der Kur- und
Untersuchungskosten, wie auch zum Ersatz des Schadens, welchen Beidek allenfalls
im bürgerlichen Rechtswege gegen ihn liquidiren mag, zu verurteilen."

Lehmann soll nun in den Ernteferien - 6 Wochen - seine Strafe ersitzen; in den
restlichen 2 Wochen will der damalige Pfarrer Hitzig von Egringen Schule halten.
So wäre der Schule nur ein kleiner Nachteil entstanden. Sollte Lehmann Glück
haben, den Weg der Gnade mit Erfolg zu beschreiten oder die Strafsache zu ver-

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