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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1960-01/0006
stammend, die ihm aber keine Kinder brachte. Zur besseren Verwaltung dürfte
die große Abtei diese zugefallenen Besitzungen seinem nahegelegenen Filialkloster
Weitenau übertragen haben. Denn sie liegen vor allem im Tal der Kleinen
Wiese, wenige im Tal der Großen Wiese und andere zerstreut gegen das Rebland
zu. Wir finden sie in:

Tegernau, Holl, Langensee, Hohenegg, Gresgen, Elbenschwand, Bürchau,
Neuenweg, Wies, Kühlenbronn, Wieslet und Langenau, in
Raitbach, Fahrnau, Gündenhausen, Maulburg, Steinen und in Binzen
und Oedingen.

Dazu kommen noch viele Zinsgüter. Diese allein lieferten jährlich zusammen
20 Schweine, 1 Gans, 5 Hühner, 20 Eier, ferner 38 Scheffel Hafer, 2 Scheffel
Dinkel, K Scheffel Roggen, sowie 3 Pfund 13 Schilling an Geld (= fast V* Pfund
Feinsilber). Dazu kam noch alles Eigentum, das Dietrich an Leuten oder Gütern
irgendwie besaß.

Die verwandten Herren von Rötteln waren vom Erbe ausgeschlossen. In
einer drohenden Fehde und durch Kauf brachten sie das Rotenbergische Erbe
wieder in ihre Hand. Doch sind Dietrich und Adelheid dankbar im Gedächtnis
der Benediktiner in Weitenau behalten worden. Beide fanden ihre Ruhestätte
im Chor der Klosterkirche. Dort waren ihre Grabtafeln bis zum Umbau im
Jahre 1890 erhalten geblieben. Damals wurden aus Unkenntnis die Platten zerschlagen
und in den Fundamentmauern des Gebäudes vermauert. Es hätte wohl
verhütet werden können, wenn nicht ein Kompetenzstreit zweier Zuständiger
von Karlsruhe, der zuerst ausgetragen werden mußte, so viel Zeit beanspruchte,
daß der Ausgewürfelte bei seinem Erscheinen in der Klosterkirche vor vollendeten
Tatsachen stand.

Die Benediktiner waren aber weiterhin dankbar: Jeden Montag wurde in
Weitenau der Herren von Wart und der Herren von Rotenberg in einer
Seelenmesse gedacht.3)

5.

Die Schirmherrschaft der Vögte

Da die Kirche in Gerichtsfällen, die zur Todesstrafe führten, kein Blut vergießen
darf, wählten die Klöster einen weltlichen Herrn, der über die hohen
Frevel zu Gericht saß und das Urteil vollstrecken ließ. Dem Kloster verblieb nur
das sog. „Niedergericht", d. h. die Fälle der sog. „kleinen Gerichtsbarkeit", die
mit Geld oder sonstigen Leistungen zu sühnen waren.

Erste Vögte waren so die Herren von Wart; später sind es die Markgrafen
von Hachberg-Sausenberg, von 1503 an die Markgrafen von Baden.

Der Vogt hatte in bestimmten Fällen dem Kloster beizustehen mit dem
Schwerte, das Gericht zu schirmen, Verbrecher zu verfolgen und sie zur Sühne
zu zwingen, in Kriegsfällen das Gotteshaus und seinen Besitz zu beschützen.
Dafür erhielt der Vogt seine Vergütungen, die meist in einem Teil des Strafsatzes
in Geld bestanden. Im Lauf der Jahrhunderte traten aber die Vögte mehr
und mehr in den Vordergrund; sie erweiterten ihre Rechte und drängten die des
Klosters stark in den Hintergrund. Oft war das Ende das völlige Verschwinden
der geistlichen Rechte. Das war besonders dann der Fall, wenn die Vögte mächtige
Herren waren. Daher wählten die Klöster lieber kleine Herren als Vögte.
Die großen drängten aber die minderen sehr oft zur Seite, um ihre Ziele durchführen
zu können, nicht zum Vorteil der „Beschützten".4)

4


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