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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1960-02/0019
Die Mühle in Maulburg

Von Ernst G r e t h e r.

Die erste Kunde von der Mühle in Maulburg erhalten wir durch eine Schenkungsurkunde
*), in der Dietrich von Rotenberg dem Kloster St. Blasien das
Leibgedingrecht an der halben „muili" (Mühle) vermacht Dies war im Jahr 1278.

Eine Bannordnung**) um 1400, die wir leider nur in der Abschrift aus dem
Jahr 1749 haben, beschreibt die Rechte und Pflichten des Müllers in ausführlicher
Weise:

Die zu Maulburg sollen dem Müller Holz geben, was er braucht für die
Mühle. Dafür haben die Maulburger das Recht, vom Müller zu verlangen, daß
er sie vor den anderen Orten bedient und einen Pfennig weniger fordert.

Sollte das „Deich", der Mühlekanal, brechen, und die Maulburger würden
dem Müller bei der Wiederinstandsetzung nicht helfen, so hätten sie auch kein
Recht zum Wässern ihrer Matten.

Aus dem ältesten Kirchenbuch erfahren wir den ersten Namen eines Müllers.
Es ist Hans Reif, der sich am 27. Oktober 1595 mit Catharina Rucker verheiratet
. Er starb am 12. 11. 1609 in Maulburg.

Schlußstein einer Türe an der Mühle in Maulburg

Auf einem Schlußstein vom Jahr 1604 sind die Initialen von ihm und von seiner
Frau festzustellen, und es ist wohl anzunehmen, daß er die Mühle in ihrer jetzigen
Form, die an die Schlößchen in Eichen und Steinen erinnert, gebaut hat.

Er ließ an einem Fenstergewände auf der Südseite die folgende Inschrift in
guten Antiquabuchstaben einmeißeln:

HUMANAE
VITAE-VA
N I T A S . P L
O R A N
DA

DES.MENSC
HLICHEN.
LEBENS.EIT
EL.KEIT.UND
ZERGENGLIG
K E I T . I S T . Z U
BE WEINNEN
H A N S . R I F F
16 0 4

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