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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
23.1961, Heft 1, Müllheim Baden.1961
Seite: 159
(PDF, 52 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1961-01/0161
Dem Bestehen der noch vorhandenen abgesonderten Gemarkungen wurde
durch die Gemeindeordnung vom Jahre 1921 ein Ende bereitet. In einer Bürger-
ausschußsitzung vom 15. Mai 1929 im Rathaussaal in Müllheim wurde schließlich
die Vereinigung der Vogtei Müllheim mit der Gemarkung
Müllheim einstimmig gutgeheißen. Der Beschluß erhielt
am 1. April 1930 Rechtskraft. Mit der Vereinigung sind die Bewohner der
S i r n i t z Müllheimer Bürger geworden.

In der Geschichte des badischen Forstwesens bilden die Jahre 1833 und 1834
einen wichtigen Markstein, denn sie brachten uns zuerst das schon längst dringend
notwendige Forstgesetz und im Jahre darauf die völlige Umgestaltung der
Forstorganisation. Eine feste Grundlage wurde geschaffen, die sich auch besonders
auf die Gemeinde- und Körperschaftswaldungen äußerst segensreich auswirkte
und die zum größten Teil heute noch gültig ist. Seit jener Zeit stehen
uns in den normalerweise alle zehn Jahre aufzustellenden sogenannten Einrichtungswerken
alle Unterlagen zur Verfügung, die zur Bewirtschaftung
der Waldungen erforderlich sind; sie geben uns Auskunft über Fläche,
Standort, Holzarten, deren Maße, Alter und Zuwachs, über die Nutzungen, besondere
Naturereignisse u. a. m. Aus dem so erfaßten Waldzustand werden die
für künftige Einrichtungsperioden auszuführenden Wirtschaftsvorschriften abgeleitet
, wie z. B. Umtriebszeit, Höhe, Art und Ort der Holznutzungen, Kultur-
und Wegbaupläne. Für den Neuling in einem Revier ist das Einrichtungswerk
ein unentbehrlicher Führer, den er oft zur Hand nehmen muß, bis er in seine
Waldungen nach einigen Jahren sozusagen „hineingewachsen" ist.

Das erste Einrichtungswerk des Gemeindewaldes von Müllheim wurde fertiggestellt
in den Jahren 1845/46. Es enthält eine „Beschreibung des denselben umfassenden
Bezirks und seiner einzelnen Teile, abgeschätzt und eingerichtet in
den Jahren 1843/46 durch Bezirksforstverweser Sauerbeck, Bezirksförster Will
und Forstpraktikant und Taxator Wetzel".

Das erste Einrichtungswerk gibt für die Gemeindewaldungen von Müllheim
nach der von Geometer Tscherter von Langenau im Jahre 1845
vorgenommenen Vermessung folgenden Flächeninhalt an: 1789 Morgen 174 Ruten
, was gegenüber der heutigen Fläche eine Differenz von rd. 7 ha bedeutet, die
hauptsächlich auf die Ankäufe zum Blauenwald in den letzten Jahren zurückzuführen
ist. Für sämtliche Waldungen wird als frühere Waldbehandlung Hochwaldbetrieb
angegeben; jedoch wurde schon früher eine getrennte Wirtschaft vorgenommen
zwischen dem E i c h w a 1 d , dessen sehr wertvoller Ertrag nach
Abzug einiger Besoldungsteile zugunsten der Gemeindekasse verkauft wurde,
und den beiden anderen Distrikten, deren Ertrag vorzugsweise zu Bürgergabholz
bestimmt war. Der Eichwald galt also damals schon als der eigentliche
„Handelswald". Als solcher ist er auch heute noch von entscheidender Bedeutung
, aber nicht weniger bedeutungsvoll ist er in kultureller Hinsicht, ist er
doch der ganze Stolz jedes Müllheimer Bürgers, der in „seinem" Eichwald Ruhe,
Erholung und Erbauung findet. Allerdings sind die im ersten Einrichtungswerk
seinerzeit bemängelten zahlreich vertretenen Jungbestände inzwischen zu stattlichen
, bewundernswerten Recken herangewachsen, die bei einem Flächenanteil
von 70 °/o über lOOjähriger Bäume dem ganzen Eichwald das Gepräge einer erhabenen
, ehrwürdigen und harmonischen Lebensgemeinschaft geben. Aus den
rund 120 Jahre zurückliegenden Aufzeichnungen und genauen Beschreibungen
der Bestände sind wir über die damalige Struktur des Waldes und seine Wandlungen
bis zum heutigen Tage genau im Bild. Ein kurzer historischer Waldspaziergang
entbehrt daher nicht eines gewissen Reizes für den dafür Interessierten
:

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