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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1962-01/0024
Die Kleinhüninger Fischerschlacht

von Karl Herbster, Lörrach, f

In unseren Tagen, wo durch den bevorstehenden Ausbau der Gefällstufen des
Rheines unterhalb Basel dem größten Edelfisch des Stromes, dem Salm und Lachs,
die Wanderung in seine obern Laichgebiete unmöglich gemacht wird und das alte
Gewerbe des oberrheinischen Salm- und Lachsfangs dem sichern Untergang entgegengeht
; wo die Interessengegensätze der Uferstaaten, Badens, der Schweiz und
Frankreichs aufeinanderplatzen und voraussichtlich nach dem Recht des Stärksten
ihre Lösung finden werden, ist es nicht ohne Reiz, einen Fischereistreit zwischen
dem Stand Basel und der Krone Frankreichs, der sich in den Dreißiger Jahren des
18. Jahrhunderts um den Lachsfang an der Mündung der Wiese in den Rhein
erhoben hatte, der Vergessenheit zu entreißen, dessen Regelung auch für die
Wiesenfischer und Untertanen des Markgrafen von Baden-Durlach von Wichtigkeit
war.

Der Salm und Lachs lebte damals in seinem goldenen Zeitalter. Noch war der
Rhein nicht in das steinerne Korsett der Tullaschen Korrektion eingezwängt, noch
verunreinigten nicht mißfarbene Fabrikabwasser seine klaren Fluten, die Brut der
kühlen Tiefen vergiftend. Frei und ungefesselt strömte er, viele Arme abzweigend,
unterhalb Basel nordwärts und bot auf seinen überfluteten Kiesbänken und Griengründen
dem Lachs günstige Laichplätze und in den zahlreichen Gießen den Sälm-
lingen geschützte Kinderstuben. Auch die Wiese, Feldbergs liebliche Tochter, wurde
von den laichenden Lachsen noch in großer Zahl aufgesucht, und noch gegen Ende
des Jahrhunderts baute die Gemeinde Steinen einen das Wiesenwehr umgebenden
Lachskanal; ja noch vor hundert Jahren fiel dann und wann ein Laichfisch in den
Wässerungsräben der Lörracher Matten der Mistgabel zum Opfer. Alte Verträge
aus den Jahren 1422 und 1534, zwischen dem Markgrafen Rudolf von Hachberg-
Sausenberg und dem Markgrafen Ernst von Baden-Durlach mit der Stadt Basel
abgeschlossen, regelten die Vorkehrungen für den Aufstieg des Lachses vom Rhein
in die Wiese. Nach diesem Abkommen waren die Basler verpflichtet, alljährlich von
Allerheiligen bis Andreastag (30. November) die Legen (Wehre) der Mühl- und
Gewerbekanäle auf ihrem Territorium fünfzehn Schuh breit zu öffnen. Diese
„Wuhröffnung" durch die Stadt Basel war eine Gegenleistung dafür, daß die
markgräflichen Untertanen in trockenen Jahren, wenn die Wiese kaum imstande
war, den beim Dorfe Tumringen abzweigenden Mühlen- und Basler Gewerbekanal
zu speisen, aus Rücksicht auf gute Nachbarschaft vor Jakobi ihre Matten nicht
wässern durften. Jeweils am Allerheiligentag versammelte sich auf ein Einladungsschreiben
des Oberamts Rötteln an der Wiesenmündung eine markgräflich-basle-
rische Kommission. Sie bestand aus dem badischen Landvogt und dem Landschreiber
, sowie einigen „Landfischern" der Herrschaft Rötteln und Vertretern der
Stadt Basel, gewöhnlich dem Landvogt des Dorfes Klein-Hüningen, dem Schultheiß
der Mindern Stadt Basel und deren Markrichtern und Fischern, um die Wuhröffnung
vorzunehmen. Bei diesem Anlaß wurde, ähnlich wie beim Maiengericht
der Rheingenossen zwischen Säckingen und Basel, eine Art Zunfttag abgehalten,
bei dem in Anwesenheit der Behörden beider Herrschaftsgebiete Fischereiangelegenheiten
besprochen und erledigt wurden. Eine festgefügte Zunft wie ihre Berufsgenossen
oberhalb Basel scheinen die Fischer unterhalb der Stadt und die der Wiese
damals nicht mehr gebildet zu haben, obwohl letztere in früheren Zeiten mit den
Basler Fischern verzunftet gewesen sind. Während nun Fischer und Behörden tagten,
wurde im Rhein, vor der Wiesenmündung, von den Kleinhüningern ein Langgarnzug
veranstaltet und ein gefangener Lachs von den Basler Deputierten dem mark-

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