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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1962-02/0006
„Die nöthigen Pferde" werden im Versteigerungsprotokoll von 1740 mit vierj
zig Stück angegeben. Man habe Liebhaber aus den drei herrschaftlichen Oberämtern
sowie den benachbarten ausländischen Gebieten (!) eingeladen, doch sei
außer den bisherigen Beständern niemand erschienen. Als Gründe dafür kämen
„die rauhe Situation des Orths" in Frage; außerdem der Umstand, „daß zur
Anschaffung 40 Kohlpferde und Geschirrs ein Capital erfordert wird, das Kohl
aber immer weiters herbeygeführet und das Holtz zum Verkohlen weitläufig zu-
sammengesuchet werden muß. Nach dem Bericht der alten Beständer wüchsen in
dieser Gegend nur für vierzehn Tage Früchte, und das Futter würde von den
vierzig Kohlpferden konsumiert.

Von den 1745 bei der Bestandserneuerung genannten Meiern sind Fritz
Bantzer und Christian Kiefer bereits bekannt, während Hanß Jerg Schick, Mathis
Pfunder und Georg Pfunder neu auftauchen. Es sind also jetzt fünf Lehenmeier
statt der bisherigen Zahl von vier. Das Protokoll beschreibt den Bestand an Häusern
und deren Beschaffenheit:

„Zwei von Holz sehr schlecht gebaute Häuser, woran die Schwellen zum
Theil faul und angesteckt, die Böden zerbrochen und die Schindeldächer
ruiniert, mithin neu zu decken seynd.

Zwey große Stallungen von purem Holz, woran die Schwellen auf einer
Seiten von der Fäulung angestecket und die Gäng darinnen reparation
brauchen.

Zwey kleine Hütten, so die Beständerer selbsten von Holtz haben machen
lassen.

Drei ebenso sehr schlecht conditionierte Schweinställe. Ein schlecht Kellerle,
so Fritz Bantzer hat machen lassen. Ein klein gewölbt Kellerle, welches die
Beständere in ihren Costen haben machen lassen."

Der bauliche Zustand der Häuser und Stallungen ist demnach sehr kläglich,
und somit werden einige Reparaturen im Jahre 1746 nötig.

1751 wird anläßlich der Lehenserneuerung die Frage aufgeworfen, ob man die
alten Beständer neu belehnen wolle, wozu diese bereit seien, oder ob eine Versteigerung
stattfinden solle, falls nicht der Landesherr gedächte, aus dem Lehensgut
eine „Stutterey" zu machen. Als vierte Möglichkeit wird noch an eine Umwandlung
des Temporallehens in ein Erblehen gedacht, da der Bauzustand hohe
Reparaturkosten erfordere, was man bei einem Erblehen einsparen könne. Da die
Uberprüfung dieses Fragenkomplexes längere Zeit in Anspruch nimmt, wird das
Temporallehen zunächst auf ein Jahr verlängert, dann nochmals auf ein Jahr,
bis sich die Landesherrschaft entschließt, es beim alten Zustand (des Temporallehens
) zu belassen. Burgvogt Erhardt rechnet der Landesherrschaft nämlich aus,
daß sie bei einer Umwandlung in ein Erblehen nur verlieren würde. Die Bestandszeit
soll auf neun Jahre erweitert werden und wird schließlich auf Drängen der
Lehensträger auf zwölf verlängert.

Nach Überwindung dieser mehr verwaltungstechnischen Krise kommen neue
Schwierigkeiten. Das Forstamt Rötteln beklagt sich über fortgesetzte Weidfrevel
in den frisch angepflanzten Waldgebieten am Köhlgarten und über einen zu hohen
Brennholzverbrauch durch die Sirnitzbauern. Aber man lehnt die Einsetzung eines
neuen Forstknechtes ab. Weiterhin fallen ständig beachtliche Reparaturen an:
223 Gulden im Jahre 1755, 25 Gulden im Jahre 1757, 30 Gulden für 1758,
110 Gulden für 1759, 150 Gulden für 1760. Schließlich muß man 1761 an den
Neubau eines Meiereihauses denken, für das 883 Gulden veranschlagt werden.
Der Bericht des Burgvogtes Erhardt läßt diese Aufwendung als durchaus angebracht
erscheinen. Er schreibt:

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