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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1962-02/0012
Gutmann zieht 1847 nach Langenau ab. In einem Bericht heißt es: „Es ist
wirklich gut, daß mit diesem Lehensbesitzer, der als der massivste Grobian der
Wälderbauern bekannt ist, ein Übereinkömmniß stattgefunden hat, und es sind
auch die benachbarten Gemeinden, die Waldungen angrenzend an die ärarischen
haben, uns zu großem Dank verpflichtet, daß dieser Holzdieb seinem Gewerbe
entzogen wird." Einer Überlassung des Wirtschaftsbetriebes an den Waldhüter
Gregor Kiefer von Schönau steht man zunächst noch ablehnend gegenüber, da
sich diese beiden Beschäftigungen nicht gut miteinander vereinbaren ließen, doch
soll Gregor Kiefer vorübergehend den Betrieb übernehmen, da man auf die
Wirtschaft nicht verzichten könne.

Die Forstbehörde möchte nun in Zukunft bei der Auswahl des Wirtes ein
Wort mitreden, „da es nicht gleichgültig sein kann, welcher Person die Wirtschaft
auf der Sirnitz anvertraut wird", und sie legt Wert darauf, „daß nur
ein in gutem Ruf stehender Mann als Wirt auf der Sirnitz angenommen werde,
der in den nahegelegenen Domänenwaldungen weder selbst frevle noch den Frevlern
Vorschub leiste". In Zimmermann Friedrich Ruf aus Demberg hofft man,
den geeigneten Mann gefunden zu haben, der vor allem auch infolge seiner
handwerklichen Kenntnisse das Anwesen in gutem Bauzustand erhalten könne.
Er bekommt die Konzession auf sechs Jahre (1847 bis 1853). Im Laufe einer
neuen Pachtzeit kann Ruf, der inzwischen seinen Restaurationsbetrieb auf Fremdenbeherbergung
ausgedehnt hat, seinen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen
. Georg Frick aus Müllheim übernimmt die Wirtschaft 1855 und führt sie
bis 1883. In diesem Jahr übernimmt sein Schwiegersohn Gustav Weber von Wies
den „Hirschen" auf der Sirnitz. Ob er oder sein Schwiegervater bereits den
Namen der Wirtschaft geändert hat und zu welchem Zeitpunkt das geschehen
ist, läßt sich nicht mehr feststellen. Im März 1885 jedenfalls wird das Gasthaus
erstmalig als „Auerhahn" bezeichnet. Es folgen als weitere Pächter Maurus
Zimmermann von Untermünstertal (1885 bis 1897), Friedrich Schreck von Oberweiler
(1897 bis 1932), Ernst Bauert (1932 bis 1938) und Max Sauter (1938
bis heute).

IV. Das Ende der Meierhöfe

In allen Lehensbriefen ist der Passus enthalten, daß das Lehensgut nicht
weiter geteilt werden darf und daß es bei Fehlen leiblicher Nachkommen „heimfällt
". Damit wird zunächst beabsichtigt, nicht durch Zersplitterung des Besitzes
ein zu starkes Anwachsen der Siedlergruppe auf der Sirnitz zu begünstigen, zu
deren Ernährung die Größe des Lehensgutes dann nicht ausreichen würde. Durch
die Verfügung des Heimfalles bei fehlenden Leibeserben soll wohl ein Übergang
des Lehens in unerwünschte Hände vermieden werden.

Unter welch schwierigen Umständen sich die Bewohner der Sirnitz zuweilen
haben durchringen müssen, erfährt man aus einem Gesuch, das die Erblehenmeier
1817 einreichen, um eine Steuerbefreiung zu erlangen. Sie schreiben: „Bekanntlich
liegen unsere Güther in der kältesten und rauhesten Gegend auf dem
Wald, so daß wir in einem jeden mittelmäßig warmen Jahrgang wenig oder
gar keine reife Früchte, sondern kaum etwas Grundbirnen für unsere Nahrung
erhalten können, und bey schlechten Jahrgängen, wie sie seit 1811 sich bisher
ereignet haben, war der Fall gewöhnlich, daß wir unsere wenigen Roggen- und
Haberfrüchte entweder unreif unter dem Schnee vor dem gänzlichen Einschneien
hervorziehen und in unseren Wohnungen dörren oder bis zum Abgang des Schnees
im Frühjahr darunter liegen lassen mußten, wobei immer der größte Teil verfaulte
und das übrige nur mit aller Vorsicht etwa noch für das Vieh zu benutzen
war." Man müsse also seine Nahrung oft für teures Geld kaufen, wozu

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