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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1962-02/0013
aber ein entsprechender Verdienst fehle, da man die Kohlpferde halten müsse,
mit denen nicht viel zu verdienen sei, wohl aber allerhand zu verlieren, da
man sie oft umsonst halten müsse, sie aber auch nicht abschaffen dürfe.

Bezirksamt und Domänenverwaltung Müllheim bestätigten die Härte der
Natur. Die Sirnitz sei in die Kategorie Herrischried einzureihen. „Wem die
rauhe, kalte, hochgelegene, unfruchtbare Sirnitz bekannt ist, der muß sich wundern
, daß ein Mensch daselbst wohnen mag, wo in den wenigsten Jahren ein
Korn Frucht reif und eine Kartoffel für Menschen genießbar wird."

Im Februar 1827 tritt mit dem Tode des Erblehenmeiers Johann Georg
Schick (der obere) zum ersten Male seit Errichtung des Erblehens (1784) der
Fall ein, daß ein Meier keine Leibeserben hat. Schick hat zwar noch versucht,
das Gut in die Hände eines jüngeren Verwandten einer Seitenlinie seiner Familie
zu bringen, aber das ist nicht gelungen. Man steht vor der Frage, ob man
den Gutsanteil frei verkaufen oder verpachten solle oder ob man ihn auf die
anderen Lehensträger verteilen und deren Zins erhöhen solle. Der letztgenannte
Plan wird sofort verworfen, da dadurch der Viehbestand der Lehenmeier anwachsen
und damit auch die Weidfrevelfälle zunehmen würden. Das Oberforstamt
Kandern schlägt vor, den heimfallenden Teil der Forstbehörde zu übergeben
und geeignete Stücke mit Wald anzusetzen, das übrige aber dazu zu verwenden
, um von den anderen Lehenmeiern durch Tausch weitere Stücke zu
erlangen, die zu Wald angelegt werden könnten.

1833 droht einem weiteren Erblehenmeier — Michael Kiefer — das Schicksal
des Heimfalles, diesmal jedoch nicht wegen Kinderlosigkeit, sondern wegen
übermäßiger Verschuldung. „Michael Kiefer, einer der liederlichsten und schlechtesten
Erblehenmeier auf der Sirnitz, hat es nun endlich soweit gebracht, daß
Schulden halber gerichtlicher Zugriff erkannt wurde, und ihm seine sämtlichen
Liegenschaften sollen verkauft werden." Die Landesherrschaft wird gebeten, die
auf des Kiefers Gut lastende Schuld zu übernehmen, „wenn nicht noch ärgeres
Lumpengesindel als das bisherige auf der Sirnitz sich ansiedeln und sich daselbst
festsetzen soll. - Die Sirnitzbauern", so fährt der Bericht fort, „ohne Ausnahme
leben vom Raub und Holzdiebstahl, und bis jetzt haben wir es noch nicht
dahin bringen können, daß trotz der strengen Aufsicht die Sirnitzer Waldungen
vor gänzlichem Frevel und Diebstahl geschont werden." Bevor die Verhandlungen
wegen des Michael Kiefer'chen Gutes noch abgeschlossen sind und damit
das zweite Lehensgut heimfällt, zeichnen sich zwei weitere Heimfälle am Horizont
ab. Johann Georg Trefzer möchte schuldenhalber verkaufen, und Christian
Lais, der Schwiegersohn des Christian Kiefer, hat nach dem Tode seiner Frau
Barbara geb. Kiefer das Gut wohl kaum noch zu beanspruchen. Da aber seine
Schwiegermutter, die Frau des Christian Kiefer, von der das Gut stammt, noch
lebt, muß die bereits angeordnete Übergabe des Lehensanteiles an die Forstbehörde
rückgängig gemacht und ihr das Gut auf Lebenszeit überlassen werden.
Als sie 1837 stirbt, hofft man, diesen Lehensanteil nun doch zur Vergrößerung
der Waldungen an sich ziehen zu können.. Doch da macht die Schwester der
bisherigen Lehensträgerin, Anna Maria Kiefer verehelichte Kalt ihre Ansprüche
geltend, die nachweisen kann, daß sie in ihrem Erbteil geschmälert worden ist,
wodurch die Lehensübergabe von 1828 umgestoßen werde. Man kann sich diesen
Ansprüchen nicht entziehen, muß ihr einen neuen Lehensbrief ausstellen und
die bereits übernommenen Gutsanteile wieder herausgeben. Erst ihre Tochter
und deren Ehemann Jacob Roser sind 1845 bereit, ihr Lehensgut käuflich dem
Staat zu übergeben.

1846 kann die „Güteracquisitionscommission" auch das Lehensgut des Hirsch-
Wirts David Gutmann erwerben, der in „Gant" geraten ist und 1847 von der
Sirnitz abzieht. In diesem Jahr bietet der Lehenmeier Christian Schick seinen

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