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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1962-02/0015
sechs) Lehenmeiern. Dieselben wurden allmählich vom Forstfiskus und der Hofdomänenkammer
ganz ausgekauft, so daß jetzt nur noch ein Staatswaldhüter
oben wohnt und ein Domänenpächter, der zugleich ein Wirtschaftsrecht hat.

V. Die Molkenanstalt

Bei der succesiven Übernahme der Lehenhöfe durch den Staat, wie sie das
vorangehende Kapitel geschildert hat, sind nicht alle Grundstücke als aufforstungsfähig
von der Forstbehörde übernommen worden. Für die landwirtschaftlich
nutzbaren Flächen hat man bereits 1851 den Plan ins Auge gefaßt,
ein Hofgut zu bilden und durch einen Pächter bewirtschaften zu lassen. Die
vorübergehende Praxis, die Matten in Selbstadministration jährlich pflegen zu
lassen und den Heu- und öhmdgrasertrag zu versteigern, hat sich bald als
unzulänglich erwiesen. Ein Hauptpächter wäre zugleich in der Lage, die Gebäude
zu verwalten, die durch Nichtbenutzung nur Schaden nehmen würden. Wie es
darum im Jahre 1853 bestellt ist, zeigt ein Bericht der Bezirksforstei Müllheim:
„Das ganze Haus (hat) . . . für die vielen Passanten von Badenweiler . . .
ein äußeres Ansehen, daß es ein wahrer Skandal ist. Gehörte Haus und Scheuer
einem Privaten, so würde wegen der Baufälligkeit und Gefährlichkeit polizeilich
gegen den Besitzer vorgegangen werden." Man solle das Haus doch wenigstens
soweit reparieren, daß es von außen keiner Ruine mehr gleiche.

1855 bietet sich eine Gelegenheit, hier eine Wandlung zu schaffen. Dr. Wever,
Großherzoglicher Badarzt in Badenweiler, stellt „im Namen der Molkenanstalt"
den Antrag, sämtliche Felder, Wiesen und Weidgänge auf der Sirnitz durch
ihren Sennen bewirtschaften zu lassen und die Sennerei dahin zu verlegen. Diese
Molkenanstalt ist 1843 auf Anregung Dr. Wevers gegründet worden, um in Anlehnung
an andere Heilbäder die damals gern empfohlenen Molkenkuren auch
in Badenweiler verabreichen zu können. Senn Joachim Stauffacher von Nesselau
im Kanton St. Gallen wird engagiert und beginnt zunächst auf unzulänglichem
Gelände in der Umgebung Badenweilers, aus Ziegenmilch die Molken herzustellen
. Nach Überwindung der Anfangsschwierigkeiten möchte man sich gern
vergrößern und hofft, mit der Pachtung des Hofgutes auf der Sirnitz einen
guten Griff zu tun.

Die Hofdomänenkammer ist gegen diese Entwicklung der Dinge nicht abgeneigt
. Das Zustandekommen des Pachtvertrages hängt davon ab, ob die Forstverwaltung
einwilligt, auch ihrerseits den Weidgang in den forstärarischen Besitzungen
zuzulassen. Senn Stauffacher wolle für alle Beschädigungen in den
angrenzenden Waldungen einstehen. Die Bezirksforstei Müllheim berichtet auf
Verlangen, man habe sich nun doch jahrelang bemüht, alle Forstfrevel durch
Waldweiden auszuschalten. Würde man nun nach Abschaffung der Pferde- und
Rinderweide die Geißenweide erlauben, sei alles Erreichte wieder gefährdet. Erst
auf die Vorstellung der Domänenverwaltung, daß doch der Pachtvertrag im
allgemeinen Interesse abgeschlossen werde, nicht zuletzt auch zum Vorteil des
Bades von Badenweiler, und daß doch ein Pachtzins geboten werde, der die
Waldrendite übersteige, ist man auch seitens der Forstbehörde mit dem Pachtabschluß
einverstanden. Im April 1856 genehmigt Seine Königliche Hoheit Prinzregent
Friedrich den Pachtvertrag, der der Molkenanstalt die Nutzung aller
Kamerai- und Forstärarbesitzungen auf der Sirnitz auf die Dauer von zwölf
Jahren gegen einen Jahreszins von 780 Gulden einräumt.

Dieser hohe Betrag mag ausschlaggebend gewesen sein, daß man sich zu
diesem Vertrag entschlossen hat, denn bisher waren es im Höchstfall 450 Gulden
jährlich. Wenn man dem Bericht des Großherzoglichen Domänenrates Stüber vom

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