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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1963-01/0028
seine Herrschaften seien österreichisches Lehen. Karl II. wies nach, daß seit 200 Ja-
ren das baden-durl. Gebiet eigentümlicher Besitz sei. Lange später hat dann der
deswegen geführte Prozeß dem Kaiser Recht gegeben, aber mittlerweile war die
Reformation schon eingeführt. (Damit soll nicht gesagt werden, daß der Markgraf
auf unehrliche Weise sich durchgesetzt habe. Die Folgezeit hat ihm durchaus das
von ihm gesuchte Recht verschafft!) Bei den Freiherren von Rotberg war aber die
Lage anders. Sie waren nachweisbar mit dem Reichslehen belehnt worden. Mithin
stand die Grundherrschaft auf der evangelischen, die Untertanen standen jedoch
auf der katholischen Seite. Das aber konnte nicht gut gehen.

Zunächst bannte der Dreißigjährige Krieg noch die Gemüter. Kaum aber war
er vorüber, entbrannte zwischen Grundherrschaft und Untertanen ein Zwiespalt,
der immer größeren Umfang annahm. Die Streitigkeiten begannen unter dem Sohne
Jakobs II. und seinem Enkel: Hans Adaml. und Hans Adam II.
Unter Hans Adam L, dem „alten Junker", waren Bedienstete evangelischer Konfession
nach Rheinweiler gekommen. Nach Bamlach waren sogar kalvinistische und
lutherische Ausländer zugezogen: ein Müller aus Zürich, ein Schäfer aus Basel und
einige Taglöhner aus Bern. Der katholischen Bevölkerung waren diese Ausländer,
die einen anderen Glauben hatten, ein Dorn im Auge. Es gab Neckereien und
Ärgernis. Man sah es ungern, daß „die hergelaufenen Ketzer von der Herrschaft
beschützt wurden. Unter diesem Schutze entheiligten sie die katholischen Feiertage
durch gemeine Arbeiten, daß sie Ärgernis gaben durch Anspielungen, Spötteleien
und Schimpfereien." Dann kam es im Jahre 1650 zwischen der Grundherrschaft
und dem katholischen Pfarrer zu Streitigkeiten wegen der Weinkompetenz. Die
Streitigkeiten wurden durch den Kapuzinerguardian von Neuenburg geschlichtet.
Um geringer Ursachen willen begannen die Zerwürfnisse von neuem. Der katholische
Pfarrer und die Gemeinde baten die vorderösterreichische Regierung in
Freiburg i. Br. um Schutz gegen die Anmaßungen und Gewalttätigkeiten des Ortsherrn
. Die Regierung griff ein und schickte Mahn- und Befehlschreiben, aber —
alles war vergeblich. Die beiden Parteien waren so erbittert, daß der Ortsherr sogar
mit dem Gewehr auf den Pfarrer losging. Die wilde Zeit nach dem Dreißigjährigen
Krieg brachte es mit sich, daß keiner nachgeben wollte, so daß sich die Gegensätzlichkeiten
noch steigerten. Der Pfarrer brachte durch Schmähungen und Klageschriften
die Grundherrschaft immer mehr gegen sich auf. Und die beiden Junker
waren auch nicht kleinlich in ihren Abwehrmaßnahmen. Was sie taten, wurde ihnen
zum Bösen ausgelegt. Da ging zum Beispiel der alte Junker Sonntag für Sonntag
in den Gottesdienst nach Blansingen. Dazu nahm er jedesmal einen Mann mit, der
ihm während des Gottesdienstes auf seinen Wagen aufpassen mußte. Das wurde
ihm s o ausgelegt, als ob er die Bauern zum Mitgehen zwinge, um sie allmählich
mit der „lutherischen Predigt" bekannt zu machen. Und ein anderes Mal verbot der
Pfarrer zu irgend einer heiligen Festzeit das Tanzen. Was aber tut der Grundherr:
Er erlaubt es!

Wegen dieser und anderer Vorkommnisse in Bamlach-Rheinweiler sandte die
vorderösterreichische Regierung eine Kommission zur Untersuchung der Angelegenheit
. Im Untersuchungsergebnis vom 12. April 1657 heißt es u. a.: „ . . . geht hervor
, daß der Junker von Rotberg keine seiner Bauern gezwungen, den Blansinger
Gottesdienst mitzumachen. Nur sagte A. Teis als Zeuge aus, er habe an der Kirchentür
die lutherische Predigt etwas angehört und bey sich selbsten gedacht, es wäre
keine Sünde; sintemal einer im Herzen wohl denken könne, was gut und recht sey,
der Predikant damalen auch anderes nit gepredigt habe, denn was das Evangelium
lehrt." — In Beziehung auf das Tanzen stellte sich heraus, „daß solches nach dem
Zeugnisse der ältesten Bürger an der alten Fastnacht ein uraltes Herkommen zu
Bamlach sey, und man es nur verboten habe, wenn die Landesobrigkeit eine gemeine
Trauer gehalten".

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