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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1963-01/0029
Das Ergebnis der Kommission: Bamlach und Rheinweiler müssen von den
Protestanten gereinigt werden. Die beiden Junker waren über diese Niederlage sehr
erbittert. Die Folgen waren Streitigkeiten in solchem Ausmaß, daß die vorderösterreichische
Regierung aufs neue eingreifen mußte. Es muß ihr gelungen sein,
einigermaßen die Händel zu schlichten.

Wenn man die Leidenschaft, mit welcher sich die Grundherrschaft und die Einwohner
von Bamlach-Rheinweiler bekämpften, mit dem Hinweis darauf begründet,
daß man sich eben in der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg befand, der die
Menschen hart und unnachgiebig gemacht hat, so ist das ohne weiteres zu akzeptieren
. Ausschlaggebend aber war das Verhalten der vorderösterreichischen Regierung
.

5. Die Machenschaften VOrderösterreichs.

Schon im Jahre 1510 wurde der reichsunmittelbare Arnold Freiherr von
Rotberg, der Vater jenes Jakob von Rotberg, welcher 1516 nach Rheinweiler zog,
vor den vorderösterreichischen Landvogt zitiert wegen der von Kaiser Max für
seinen venetianischen Krieg zu Bamlach und Rheinweiler geforderten Schätzung.
Wie aber kam Österreich dazu, einen reichsunmittelbaren Grundherrn vor seinen
Obervogt rufen zu lassen? Die wahre Absicht Österreichs trat immer klarer an den
Tag: Die reichsunmittelbaren Besitzungen im Breisgau und damit die reichsunmittelbaren
Grundherren waren ihm ein Dorn im Auge. Es wollte seine breisgau-
ischen Besitzungen (und auch diejenigen im Elsaß!) frei machen, vergrößern und
arrondieren. Und deshalb legte die vorderösterreichische Regierung seit Mitte des
16. Jahrhunderts den Lehensuntertanen von Bamlach-Rheinweiler ordentliche und
außerordentliche Schätzungen auf, Frondienste, Schanzarbeiten, Rekrutenstellungen
und andere Lasten, alles Dinge, die nicht zu den Obliegenheiten der vorderösterreichischen
Regierung, sondern zu denjenigen der reichsunmittelbaren Grundherrschaft
gehörten. Aber auch die Rotbergischen Freiherren wurden nicht als
reichsunmittelbare Herren behandelt, sondern als österreichische „Landsassen": Bis
jetzt war es verbrieftes Recht, daß alle Klageschriften der Familie von Rotberg an
den Kaiser gingen und von diesem auch entschieden wurden. Allmählich aber
schaltete sich die vorderösterreichische Regierung ein und riß alle Appellationen
an sich. Die vom Grundherrn angesetzten Fronarbeiten verwandelte die vorderösterreichische
Regierung in eine viertägige Handleistung. Ferner nahm sie der
Ortsherrschaft die Salzregale und belegte den Salzverkauf mit einem Akzis. In
dieser Weise griffen die Österreicher tief in die Gerechtsame ein, die kraft ihrer
kaiserlichen Belehnung reichsunmittelbar waren und „als Mitglieder der schwäbischen
Reichsritterschaft dem Kanton Donau einverleibt, aller denen Vasallis
immediatis Imperii zustehenden Privilegien, Exemtionen und Praerogativen teilhaftig
gewesen". Mit List und Tücke brachte die vorderösterreichische Regierung die
Freiherren von Rotberg genau wie die elsässischen Grundherrschaften so weit, daß
sie sich in die österreichische Landsässigkeit begaben.

In vielfach wiederholten Eingaben an die vorderösterreichische Regierung und
an den Kaiser protestierten die Freiherren von Rotberg gegen diesen unehrlichen
Rechtsbruch. Sie fühlten damals schon sehr wohl, daß sie damit in ihrer Substanz
aufs allerempfmdlichste getroffen und auf dem Wege waren, allen äußeren Besitz
zu verlieren. Im Jahre 1750 war die Meinung derer von Rotberg, „das Reichslehen,
obwohl solches von den rotbergischen Voreltern um ihr bares Geld gekauft worden
war, gänzlich zu verlassen". Wie richtig ihre Befürchtungen waren, wird das nächste
Kapitel zeigen. —

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