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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1963-01/0034
mehrjährigen Kampfhandlungen, die bei wechselndem Kriegsglück mit Unterstützung
durch sächsische Hilfstruppen zeitweise sogar auf linksrheinischem Boden
sich abspielten, lassen sich bis jetzt bei der geringen Anzahl der meist stark gefärbten
zeitgenössischen Geschichtsquellen noch nicht klar genug erkennen. Zwei
der interessantesten Zeugnisse, welche über die gewaltsame Beseitigung Theutbalds
sowie seines ihm ergebenen Adels berichten, seien hier widergegeben:

„Nach diesen Unternehmungen rückte Karlman selbst im folgenden
Jahre (746), da die Alemannen ihm gegenüber die Treue gebrochen
hatten, in großer Erbitterung mit seinem Heer in deren Heimat vor
und ließ die meisten von denen, die als Rebellen gegen ihn auftraten,
mit dem Schwerte niederhauen." 2)

„746. Als Karlman die Treulosigkeit der Alemannen gesehen hatte,
brach er mit einem Heer in ihr Land ein und veranstaltete einen
Gerichtstag an einem Ort namens Condistat.3) Dort kamen die Heerbanne
der Franken und Alemannen zusammen. Es geschah aber ein
großes Wunder, in dem ein Heer das andere festnahm und fesselte
ohne irgend eine kriegerische Auseinandersetzung. Diejenigen aber, die
als Führer unter Theutbald im Bunde mit Odilo gegen die unbesiegten
Fürsten Pippin und Karlman standen, ließ Karlman ergreifen und
strafen, wobei er gemäß ihrer Verdienste Milde walten ließ." 4)

Trotz dieser außergewöhnlichen Maßnahmen vergingen noch drei Jahre, bis die
Hausmeier nach der endgültigen Niederwerfung Lantfrids IL, des Nachfolgers
Theutbalds, in allen Teilen Alemanniens anstelle der bisherigen Herzogsmacht die
fränkische Grafschaftsverwaltung einführen konnten. Der umfangreiche Besitz der
herzoglichen Familie und des dem Cannstatter Blutgericht zum Opfer gefallenen
Adels wurde als Königsgut eingezogen und über die in jeder Gaugrafschaft errichteten
Königshöfe von der Staatskasse in Paris verwaltet. Beachtliche Teile davon
wurden an bereits bestehende Klöster vermacht, weitere zur Gründung von Abteien
und Kirchen der Kurie gestiftet, und wieder andere kamen schließlich auf unrechtmäßigem
Wege in die Hände von Personen, die sie, als wäre es Eigenbesitz, für
hohe Geldsummen an geeignete Liebhaber weiterverkauften.

Daß solche Handelsgeschäfte mit Königsgut gerade in unserer engeren Heimat
abgeschlossen worden waren, erfahren wir aus zwei Diplomen, die, in gleicher
Form abgefaßt, am 31. August 790 von König Karl, dem späteren Karl dem Großen
, in Kostheim5) unterschrieben wurden. Nach der einen Urkunde hat „der Alemanne
Fulridus kraft einer Verkaufsurkunde der Basilika des Hl. Martin in Tours
. . . ein Gut in Steinagonstat6) im Breisgau unerlaubterweise übertragen, von wo es
Abt Itharius durch seinen bevollmächtigten Bürgen wieder gesetzlich uns zurückerstattete
" 7). Nach der andern „hat einst der Graf Chrodhardus von Unnidus und
anderen einiges kaufweise erworben, das im Breisgau liegt in Binuzhaim und Ro-
maningahoba und anderen Orten. Offenkundig wurde es dem Kloster des Hl. Dionys
. . . unrechtmäßig verkauft und übertragen, worauf der Abt Mainarius sie durch
seinen bevollmächtigten Bürgen gesetzmäßig dem Fiskus wieder zurückerstattete.
Allein aus Liebe zu Gott und zur Stabilisierung unseres Reiches haben wir die
genannten Güter nach freiem Entschluß dem erwähnten Haus Gottes wohlwollend
zurückzuerstatten beschlossen." 8)

Genaueste Einzelheiten über das umfangreiche, vom Grafen Chrodhardus unrechtmäßig
erworbene und an das Kloster des Hl. Dionys weiterverkaufte Königsgut
erfahren wir aus dem Inhalt einer etwas lücken- und stark fehlerhaften Kopie
eines Kaufbriefs. Er wurde — nach sorgfältigen Untersuchungen der einzelnen
Ziffern des Datums — am 17. Juli 767 in Marlenheim bei Straßburg ausgefertigt.

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