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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1963-01/0036
Einem zweiten Anschlag auf das Leben Childeberts im folgenden Jahr, diesmal
auf dem Weg zum Gottesdienst in der Pfalzkapelle zu Marlenheim, war wiederum
der Erfolg versagt.13)

Über die wirtschaftlichen, rechtlichen und kirchlichen Zustände in Alemannien
in den Jahrzehnten der ausgehenden Merowingerherrschaft geben uns neben den
spärlichen Bodenfunden und Aufzeichnungen vor allem die Lex Alamannorum
einigen Aufschluß. Auf der Grundlage des etwas älteren Paktus Alamannorum und
eines fränkischen Königsgesetzes wurde sie auf einem von Herzog Landfrid I.
(gest. um 730) einberufenen Landtag, der sich aus dem Hochadel sowie den Bischöfen
von Konstanz und Würzburg zusammensetzte, beschlossen. Einen interessanten
und nicht zuletzt für die Frühgeschichte unserer engeren Heimat wertvollen
Einblick in das Leben und Lebenswerk der beiden uns im Marlenheimer Kaufbrief
entgegentretenden Persönlichkeiten sowie in die zielbewußte und weiträumig angelegte
Erwerbspolitik ihrer karolingischen Auftraggeber erlauben dem geschichtlich
Interessierten u.a. auch die Ausführungen in Bd. IV der „Forschungen zur Oberrheinischen
Landesgeschichte", hg. von Prof. Dr. Teilenbach — E. Albert Verlag,
Freiburg/Br.

Nach diesem entstammt Graf Ruthard — in der Kaufurkunde Chrodhardus
genannt — dem Maas-Mosel-Raum, der auch die Wiege der Karolinger gewesen
ist. Aus den Kreisen des hier ansässigen Adels holen diese ihre vertrautesten und
fähigsten Verwaltungsbeamten, Diplomaten und Kleriker, so neben Graf Ruthard
auch den Abt Fulrad, sowie die Grafen Rodbert14), Wido und Warin. Mit besonderen
königlichen Vollmachten ausgestattet, erscheint Ruthard nach der Eingliederung
des elsässischen Gebietes an verschiedenen Orten zwischen Vogesen und Rhein,
wo er zunächst mit der Einführung der fränkischen Verwaltung beschäftigt ist. Mit
der Kirche arbeitet er Hand in Hand. Seine Verbindungen mit den bekanntesten
Urklöstern reichen bis nach Lothringen (Gorze), dem Rheinland (Prüm) und
Hessen (Fulda). Nach Gorze und Fulda schenkt er seinen Besitz im Charpeigne-
und Seillegau (südlich von Metz). In den Urkunden von St.-Denis wird Ruthard
im selben Jahr erwähnt, da Fulrad dessen Leitung übertragen bekommt. Mit ihm
zieht er im Auftrag der Hausmeier im Winter 753/54 dem hilfesuchenden Kirchenoberhaupt
, Papst Stephan, entgegen.

Inzwischen wird auch in Alemannien die Herzogsmacht beseitigt. Zusammen
mit dem bereits genannten Grafen Wido erhält Ruthard von Pippin den Auftrag,
auch hier die fränkische Verwaltung einzurichten. Die materielle Grundlage ihrer
vielseitigen Tätigkeit ist das Königsgut, das in zahlreichen Siedlungen des Raumes
zwischen Rhein, Neckar und Bodensee, so auch in Badenweiler, Müllheim, Liel und
Steinenstadt bezeugt ist. In engster Zusammenarbeit mit dem Glaubensboten
Pirmin gründet Ruthard im Vorfeld Straßburgs die rechtsrheinischen Klosterniederlassungen
Schwarzach (Krs. Bühl), Schuttern (Krs. Lahr) und Gengenbach
a. d. K. Auch mit Bischof Heddo von Straßburg — in einer Schenkungsurkunde
der von diesem gestifteten Abtei Ettenheimmünster tritt Ruthard als Zeuge auf —
sowie mit den Mönchen des Klosters Reichenau arbeitet er Hand in Hand und
wird so zu einem der erfolgreichsten Wegbereiter des fränkischen Einflusses im
Osten des Karolingerreiches.

Das Vertrauen, das ihm bei seinen Entscheidungen von allen Seiten entgegengebracht
wird, und die Rechte, mit denen ihn der Hof zu Paris für seinen verantwortungsvollen
Dienst ausstattet, gebraucht er gegen Personen, die nicht willens
sind, sich dem neuen Geist in vollem Umfang einzuordnen, in weitestgehendem
Maße. Dies beweist seine Haltung gegenüber dem Abt Otmar von St. Gallen. Ein
Jahrzehnt nach dem Erscheinen der Franken im Bodenseegebiet ist der hochbetagte
und verdienstvolle Leiter seines Klosters (von 719 bis 759) noch nicht geneigt, seine
Niederlassung der Immunität des Bischofs von Konstanz zu unterstellen. Da viel-

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