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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1963-01/0040
Beitrag zur Ortsbestimmung einiger Wüstungen

im Markgräflerland

Von Fritz S c h ü 1 i n, Binzen

Wie sehr die Lokalforschung der Urkundendeutung dienen kann, sollen die
folgenden praktischen Beispiele dartun.

In der vom Erzbischöflichen Archivar, Pfarrer Adam Kraus, Freiburg, anhand
der fotokopierten Vorlage übersetzten Urkundenabschrift aus dem X. Jhdt. *), wurde
vor Jahresfrist2) die verlorene Urschrift von 764 auf 767 neu datiert. Die Fotokopie
der in Paris befindlichen Abschrift3) ermöglichte dem Übersetzer durch exaktes
Vergleichen der seit Mabillon und Felibien, und über Schöpflin und Neugart, Krieger4
) u.a.m. zu uns gelangten irrigen Lesart, die bisher auf das „XIII." Regierungsjahr
Pippins lautete, nun auf das „XVI." zu berichtigen.

Die in diesem frühen Beleg uraufgeführten 8 Orte unserer engeren Heimat erhalten
somit ein um 3 Jahre jüngeres geschichtliches Datum: „in marcas binußhaime
sibi romaninchova et in alia loca in tohtarinchova in goto nes vilare in vvalapah in
haholtingas in agimotingas in binuzhaim in eppalinchova". Sechs der genannten
Orte sind lautgesetzlich klar von allen bisherigen Autoren festgestellt und ohne
Zweifel zitiert worden: Binzen (Gemarkung und Dorf), Rümmingen, Thumringen,
Wollbach, Haltingen und Eimeidingen5). Unklar bezw. irrig lokalisiert waren
bisher nur die beiden restlichen Namen:

a. goto nes vilare verweisen Schöpflin6) und sein Interpret OSB P.
Trudpertus Neugart7) nach Kutz, olim ein Weiler, hodie der Kutzerbann cum
mola . . .", also zur Kutzer Mühle im heutigen Niedereggener Bann. Formal ist die
Deutung naheliegend, doch sie wird von H.Büttner und A.Bruckner8) in Frage
gestellt, wenn nicht gar abgelehnt, weil der Ort von dem obgenannten geschlossenen
Gebiet der sechs bekannten Dörfer zu weit entfernt sei und Gotonesvilare in der
unmittelbaren Nachbarschaft dieser Siedlungen liegen müßte.

Die Kutzer Mühle im ehemaligen „Kutzer Bann", zwischen den Gemarkungen
Liel, Schliengen, Niedereggenen, Mauchen, Feuerbach und Feldberg eingebettet,
liegt etwa 7 km von der Wollbacher Ortsgrenze entfernt, ebenso weit wie Haltingen
, der südlichste Ort der Urkunde. In der Reihenfolge der Namen steht Gotonesvilare
zwischen Thumringen und Wollbach, weshalb Himmelheber wohl um 1900
in seiner Wollbacher Geschichte den Abt Gerbert aus dem Jahre 1783°) zitiert
hatte, welcher diesen ungewissen Ort mit dem schönen Namen an jenen sagenumsponnenen
Ort im Wollbacher Tal, nach „Greifenweiler" verlegte, örtlich wohl
naheliegend, sprachgesetzlich aber abwegig, entfällt diese Identifikation. Greifenweiler
erscheint urkundlich erstmals in einem Berein 1394 mit dem Hof, den Matten
und Reben der „Schekken"-Familie10); sein Name, von Burte im „Wiltfeber" verewigt
, ist im Dorf Wollbach fast vergessen.

Von Prof. A. Bruckner11) werden nach letzten Untersuchungen ebenso abgelehnt
die Gleichsetzungen von Grandidier bzw. Tardif mit anderen weit entfernten
Orten: Küttingen, Goxweiler im Unterelsaß und Göschweiler im Kreis
Neustadt.

Da sprachgesetzlich im Alemannischen sich das G des Gotones vilare über die
Zwischenstufe Gotswiler sich nicht zu K nach Kutzweiler wandeln konnte, müßte
schon ein Verschrieb in der vorliegnden St.-Denis-Urkunde vorausgesetzt werden,
um Kutzweiler mit Gotonesvilare gleichsetzen zu können. Solange keine weiteren
Belege die bisherige Annahme sprachgesetzlich einwandfrei belegen können, muß
die Identifikation des klangvoll schönen Namens, der Weiler der Goten, der

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