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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
26.1964, Heft 1.1964
Seite: 23
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1964-01/0025
allerdings nur unter der Aufsicht des Bannwarts geschehen, zu dessen Pflichten es gehörte
, den Wald zu hüten. Ferner durften die dem Kloster zinspflichtigen Bauern
für die Herstellung eines Pfluges, für Zäune usw. und zur Feuerung Holz aus dem
Klosterwald entnehmen. In dem Werk von L. A. Burckhardt: „Hofrödel von Dinghöfen
Baselischer Gotteshäuser", Basel 1860, heißt es Seite 247: „ein ufhebi, die ein
Probst eim gothusmann soll gen, daz sint die 4 süle und die 4 ramen, die daz hus
hant und beschließent."

In der Registratur des Klosters St. Alban der Jahre 1486 bis 1505 werden die
Zinsen aufgeführt, die an den Klostermeier in Lörrach zu zahlen sind für die Benutzung
eines 600 Jucharten großen Waldes, „im Engeli" gelegen. Es ist der Wald,
ein schöner Eichwald, der sich einst am Fuß des Hünerbergs, über den heutigen
Engelplatz und die obere Wallbrunnstraße bis gegen die Bahn hin erstreckte, derselbe
Wald, aus dem die „ufhebi" entnommen werden durfte, laut Dinghofrodel
von 1364. In diesem Wald wurden nun aber in zwei Jahrhunderten soviel Bäume
gefällt, daß im Jahr 1544 der Meier Stoffel von St. Alban in Lörrach folgende
Aufzeichnungen machte und feststellte: „Item des closters zu Sant Albans dinck-
hoff Rodel wysst wie sollich Closter einem banwarten zuo Lörrach jerlich geben sol
ein vierzel für des Closters holtz ze hueten. Das ist vor zytten ein hübscher eichwald
gsin, das die huober deß dinkhoffs zuo Loerrach uffrichtinen (d. h. Aufrichtungen
= Holz für Fachwerk) dorin gehowen hand. Dohin kumpt kein banwart
mer, es ist gar kein boum mer da . . . Deshalb ich vor drei jaren verursachett, solche
vierzel dinckel nit mer zu geben, unnd den wald wolt ze ackern lassen rütten." So
war denn also schon um 1544 der frühere Eichenwald völlig gerodet worden; es
wurden Äcker und Wiesen angelegt und weitere Häuser gebaut. Die ganze Siedlung,
resp. dieser Dorfteil von Lörrach, behielt aber die Bezeichnung „Ufhabi" von dem
Recht der Holzentnahme, das den Zinsbauern von St. Alban hier im frühen Mittelalter
zuerkannt worden war. Dies ist die Erklärung für die seltsame, uns Heutigen
so unverständliche Bezeichnung „Ufhabi".

*) Mit freundlicher Genehmigung des Landesvereins Badische Heimat abgedruckt

aus Jahrgang 35 (1955), Heft 3/4

Die Schiffer von Kleinkems im Gefängnis in Breisach

Von Dr. Walter Sick, Lörrach

In der Tätigkeit eines Fischers gibt's gewiß keinen schöneren Augenblick als den,
da es an der Angel zuckt und er einen Fisch aus dem Wasser herausholt. Je größer,
desto lieber ist es ihm. Aber diese Zeiten sind für die Kleinkemser Fischer schon
lange dahin. Einige Sportfischer, ja, aber die Massenfänge und besonders die Lachse,
von denen jeder vierte der Herrschaft abgegeben werden mußte, das gibt es heute
nicht mehr. Und als der Fischer noch fast immer ein Schiffer oder Schiffsmann war,
da war die Zunft der Fischer trotz des manchmal reichlichen Fanges recht hart und
gefährlich.

Schiffer oder Schiffsmann — ich kann hier nur gleichsam im Vorbeigehen darüber
schreiben, ausführlicher gedenke ich dies in der „Ortsgeschichte von Kleinkems"
zu tun. Der Schiffsmann mußte zunächst mit seinem eigenen Nachen umgehen
können. Ob er auf den Fischfang ging oder auf seiner Wiese drüben im Elsaß Heu
holte, ob er Holz auffischte oder Steine fuhr — das Führen eines Schiffes, und
mochte es noch so klein sein, war bei der Beschaffenheit des Rheinstroms eine

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